Soll eine Ware durch den Transfer von Händler zu Kunden, bzw. Schuldner zu Gläubiger, den Besitzer wechseln und wird nicht angenommen, gerät die Empfängerseite in Annahmeverzug. Die Verzögerung der Annahme wird nur dann rechtlich bindend, wenn zuvor ein korrektes Angebot unterbreitet wurde.
Die Kleinunternehmerregelung ist ein umfangreiches Thema– alles, was du darüber wissen musst, erfährst du im Billomat Magazin.
Von einem Annahmeverzug spricht man zumeist in der Beziehung von Schuldnern und Gläubigern. Im Rahmen des Begleichens der Schulden werden Angebote unterbreitet und in der Regel angenommen. Nimmt der Gläubiger nicht wie vereinbart an, gerät er in Verzug und haftet für weitere Folgen. Zudem kann der Schuldner auf Abnahme klagen. Doch auch im Arbeitsrecht und Handel kann ein solcher Verzug auftreten.
Der Verzug ist für beide Seiten problematisch und kann bis vor Gericht führen, wo dann auf Ersatz des Ausfalls geklagt wird. Um dies zu vermeiden kann nach Annahmeverweigerung oder Verzug eine Einigung getroffen werden, die den Vertrag widerruft. Für Händler bedeutet dies, dass sie die Ware zurück in ihr Lager nehmen und die Kaufsumme erstatten. Arbeitgeber verzichten auf die Arbeitsleistung, deren Ausübung sie verhindert haben und erstatten die Entlohnung der Arbeitszeit im Rahmen der Verzögerung.
Ein einfaches Beispiel für den Annahmeverzug findet sich im Onlinehandel zwischen Business und Endkunden:
Ein Unternehmen bietet in seinem Shop einen Werkzeugkasten vergünstigt an und weist ihn als „auf Lager“ aus. Den Versandinformationen in den AGB und Bestätigungsmails entnimmt der Kunde, dass er bis zum 20. Dezember bestellen und den Koffer dennoch bis Weihnachten erhalten kann. Er kauft am 19. Dezember und wartet. Am 27. Dezember erhält er eine Mail, dass sich die Aussendung verzögert, eine Stornierung jedoch nicht mehr möglich ist. Nimmt er die Ware am 30. Dezember an der Tür nicht an, gerät er in Annahmeverzug durch Annahmeverweigerung.
Diese Verweigerung ist in diesem Fall legitim. Würde nun der Händler auf Annahme klagen, da zu viele Produkte zurückgegangen sind und für ihn so das gesamte Weihnachtsgeschäft ausfällt, würde der Kunde Recht bekommen. Der Vertrag wird widerrufen, der entstandene Schaden ist durch den Händler zu tragen.
Im Arbeitsbereich kann der Annahmeverzug entstehen, wenn Arbeitnehmer eine Leistung erbringen wollen, aber nicht können. Erscheint beispielsweise der Arbeitnehmer im Büro, doch die defekte IT-Anlage verhindert die Arbeit mit sämtlichen Akten, kann er die Leistung nicht erbringen. Findet sich keine Ausweichtätigkeit, auf die sich beide Seiten einigen können, muss er entlohnt werden, ohne die Leistung zu erbringen.