Ansparabschreibung

Im Rahmen der Ansparabschreibung haben Unternehmen die Möglichkeit, bereits vor dem Erwerb von bestimmten beweglichen Wirtschaftsgütern, wie Maschinen Anlagen oder Fahrzeugen, steuermindernde Absetzungen vorzunehmen. Durch die aus einer Ansparabschreibung resultierenden Steuervorteile soll Unternehmen die Finanzierung bestimmter Wirtschaftsgüter erleichtert werden. Der Begriff Ansparabschreibung ist jedoch etwas irreführend. Es werden keine Abschreibungen vorgenommen, sondern steuermindernde Rücklagen gebildet.

Im Zuge der Unternehmenssteuerreform im Jahr 2008 wurden die Regelungen für Ansparabschreibungen vereinfacht sowie der irritierende Begriff durch die zutreffendere Bezeichnung „Investitionsabzugsbetrag“ ersetzt.

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Für welche Arten von Wirtschaftsgütern kann die Ansparabschreibung genutzt werden?

Unternehmen können im Rahmen der Ansparabschreibung gewinnmindernde Rückstellungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens vornehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um neue oder gebrauchte Güter handelt. Für zum Umlaufvermögen zählende Güter können keine Rückstellungen gebildet werden. Voraussetzung ist, dass das Wirtschaftsgut, für das eine Ansparabschreibung in Anspruch genommen wird, voraussichtlich spätestens bis zum Ende des dritten Jahres, gezählt ab der Inanspruchnahme entweder angeschafft oder vom Unternehmen selbst hergestellt wird.

Steuerpflichtige Unternehmen dürfen für eine zukünftige Herstellung oder Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens maximal bis zu 40 % der aller Voraussicht nach entstehenden Herstellungs- oder Anschaffungskosten gewinnmindernd zurückstellen.

Ein Beispiel: Wenn ein Unternehmen plant, in drei Jahren eine Produktionsanlage im Wert von 200.000 Euro anzuschaffen, kann das Unternehmen bis zum Zeitpunkt der Anschaffung insgesamt 80.000 Euro gewinnmindernd zurückstellen. Berechnungsgrundlage für die Rückstellung ist bei vorsteuerabzugsberechtigten Steuerpflichtigen der netto Herstellungs- oder Anschaffungspreis. Für Selbstständige mit Mehrwertsteuer freien Umsätzen sind die brutto Anschaffungs- oder Herstellungskosten maßgebend.

Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Ansparabschreibung?

Voraussetzung für eine Anerkennung der Ansparabschreibung durch das Finanzamt ist, dass das Wirtschaftsgut zumindest zu 90 % für betriebliche Zwecke genutzt wird. Wenn die Ansparabschreibung beispielsweise für ein Firmenfahrzeug in Anspruch genommen wird, dass in der Folge zu 25 % für private Fahrten benutzt wird, wird die Bildung von Gewinn mindernden Rückstellungen für die Anschaffung des Fahrzeuges vom Finanzamt nicht anerkannt. Darüber hinaus muss das Wirtschaftsgut mindestens bis zum Ende des Jahres, das auf das Jahr der Herstellung oder Anschaffung folgt, vom Unternehmen genutzt werden.

Welche Vorteile ergeben sich aus der Ansparabschreibung?

Durch die Inanspruchnahme der Ansparabschreibungen können Unternehmen Einkünfte, die mit einem hohen Steuersatz versteuert werden müssen, in ein Folgejahr mit einem geringeren Einkommen und damit einem niedrigeren Steuersatz verlagern. Allgemein kann durch Ansparabschreibungen die Liquidität eines Unternehmens verbessert und zumindest in einem begrenzten Rahmen die Stundung einer Steuerpflicht erreicht werden.

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