Im Arbeitszeitkonto eines Mitarbeiters werden dessen geleistete Arbeitszeiten, Urlaubstage, Ausfälle und Überstunden festgehalten. Nicht in jeder Branche und Anstellung ist das Führen eines Arbeitszeitkontos sinnvoll. Das Werkzeug wird vor allem in der Schichtarbeit, Jobs mit freier Zeiteinteilung und in der Zeitarbeit genutzt. Erfasst wird die Arbeitszeit über Terminals, in denen sich der Mitarbeiter einloggt. Die Erfassung ist im Arbeitsvertrag geregelt. Eine gesetzliche Regelung gibt es nur begrenzt. Sie sieht nicht vor, ob die Erfassung schriftlich oder digital erfolgen muss. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird das Konto durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgeglichen und schließlich geschlossen.
Arbeitszeit reduzieren als Selbstständiger, geht das? Die Frage klären wir im Billomat Magazin.
Das Arbeitszeitkonto wird vor allem dann geführt, wenn es dem Arbeitgeber um die minutengenaue Abrechnung der Arbeitszeit geht. Vor allem im Niedriglohnsektor wird hier oft sehr exakt nachverfolgt, wenn Mitarbeiter zu spät am Arbeitsplatz erscheinen, häufig ausfallen oder nicht durchgängig arbeiten. Aber auch Unternehmen mit freien oder zeitweisen Mitarbeitern stellen das Verfolgungssystem als Prüfinstrument zur Verfügung. Das Arbeitszeitkonto gilt als ausgeglichen, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit durch den Mitarbeiter erreicht wurde. Je nach Vereinbarung lassen sich so auch Überstunden selbstständig durch den Arbeitnehmer wieder ausgleichen oder zuverlässig und minutengenau auszahlen.
Um ein Arbeitszeitkonto führen zu können, ist es notwendig, dem Mitarbeiter die Möglichkeit des Logins zu geben. Dies kann digital oder physisch durch Einlesen einer Karte geschehen. Viele Unternehmen haben im Eingangsbereich des Geschäftsgebäudes einen Arbeitszeitterminal angebracht, an den im Vorbeigehen die Zeitkarten eingelesen werden können. Hier zählt also, wann der Mitarbeiter das Gebäude betritt und verlässt. Einige Branchen arbeiten mit der digitalen Erfassung der Arbeitszeit. Sobald sich der Mitarbeiter in das Intranet oder Kontrollsystem einloggt, läuft der Zähler mit. Auch eine Nachverfolgung der Interaktionen mit Kunden ist möglich. So zählen Callcenter und große Agenturen beispielsweise häufig die Anzahl der getätigten Kommunikationen und legen auch diese Werte auf dem Performancekonto ab.
Die Nutzung vollautomatisierter Trackingsysteme, die neben der Arbeitszeit auch Daten zur Leistung des Mitarbeiters verfolgen, ist in Teilen umstritten. Während das Arbeitszeitkonto selbst ein sehr nützliches Instrument zur Bestimmung der Arbeitszeit ist, geht die Weiterverfolgung der Tätigkeit in der Beurteilung der Leistung oft fehl. So kann etwa ein kurzer Anruf ebenso wie ein langes Beratungsgespräch zum Erfolg führen und der Aufenthalt im freien Internet statt im mitgeloggten System für Recherche unerlässlich sein.