Der Aufwand ist betriebswirtschaftlich das Gegenstück zum Ertrag. Der Begriff meint finanzielle oder materielle Ressourcen, die aufgewendet werden müssen, um Umsatz und Einnahmen zu generieren. Erträge sind nicht gleichbedeutend mit Einnahmen, während der Aufwand sich im Grunde mit einem Teil der Ausgaben deckt (Vergleiche hierzu den Lexikoneintrag zu Einnahmen und Ausgaben)
Umgangssprachlich meint „Aufwand“ oft auch die investierte Arbeitszeit -> Aufwandsentschädigung den Lohn für eben jene aufgebrachte Zeit und Arbeitskraft. Für die Buchhaltung ist die Arbeitszeit unerheblich, sie wird direkt in den Lohnzahlungen abgerechnet.
In der Buchführung wird der Aufwand eines Unternehmens auf der Soll-Seite (Siehe hierzu den Lexikoneintrag zu Soll und Haben) der Erfolgskonten gebucht, um zum Jahresabschluss aus Aufwendungen und Erträgen den Erfolg zu ermitteln. Der Erfolg ist ein wichtiger Faktor, um die Zweckmäßigkeit einer Unternehmung zu errechnen. Die Einnahmen und Erträge sollten dabei stets höher als die Ausgaben und Aufwendungen ausfallen. Nur dann ist die Bilanz am Ende des Wirtschaftsjahres positiv.
Zu den Posten, die als Aufwand verbucht werden, rechnet man alle verbrauchten Güter innerhalb einer bestimmten Periode. Dazu zählen verbrauchte Waren, Arbeitsmaterialien, Büroausstattungen, aber auch Lohnzahlungen, Gehälter, Sonderausgaben für Mitarbeiter oder gezahlte Zinsen. Bei produzierenden Unternehmen machen oft, neben den Gehältern, besonders die Aufwendungen für Roh- und Betriebsstoffe einen großen Posten der Aufwendungen aus.
Der Betrieb wird in seinen Aufwendungen als Gesamtposten abgerechnet. Dazu werden über die Finanzbuchhaltung die exakten betrieblichen Kosten zusammengezogen und daraus der gesamte Zweckaufwand für den gewählten Zeitraum berechnet. Zu den betrieblichen Kosten zählen Kosten, die der Aufrechterhaltung der Unternehmenstätigkeit dienen. Dazu zählen Lohnkosten ebenso wie Rohstoffe, ohne die keine Produktion möglich ist.
Abseits des normal zu verbuchenden Aufwands innerhalb eines Unternehmens lassen sich noch Sonderfälle feststellen, welche in den außerordentlichen und neutralen Aufwendungen geführt werden. Sie werden als nichtbetriebliche Aufwendungen verbucht und finden sich daher nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wieder. Dennoch müssen sie in Büchern erfasst und ausgewertet werden.
Hierzu zählen: