Selbstständige und Unternehmen müssen Rechnungen für erbrachte Leistungen ausstellen, damit Sie das Geld für gelieferte Produkte und Dienstleistungen erhalten. Gemeint ist die Ausgangsrechnung.
Grußformeln, Danksagung oder die Bitte um Weiterempfehlung? Was darf außer der Pflichtangaben auf einer Rechnung stehen? Hier erfährst du mehr über erlaubte Hinweise auf Rechnungen!
Diese Rechnung wird von Unternehmen an Kunden verschickt. Sie wird von Freiberuflern, Selbstständigen und Unternehmen erstellt, nachdem ihre Kunden bestellte Waren erhalten oder Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Es kann auch vorkommen, dass Rechnungen geschrieben werden, obwohl die Ware noch nicht komplett verschickt oder die Dienstleistung noch nicht vollständig ausgeführt wurde. Mit der ausgehenden Rechnung gehen der Selbstständige oder das Unternehmen in Vorkasse. Sobald die Rechnung verschickt wurde, ist es dem Unternehmen möglich, das Geld für Produkte und Dienstleistungen einzufordern. Es stellt mit der Rechnung eine Forderung, die vom Kunden beglichen werden muss. Die ausgehende Rechnung ist ein Bestandteil der Buchhaltung und wird im Rechnungsausgangsjournal dokumentiert. In der Bilanz werden diese Rechnungen als Forderungen oder Debitoren erfasst.
Damit die Rechnung rechtskräftig ist, muss das Unternehmen den Inhalt genau beachten. Daher müssen folgende Daten unbedingt aufgenommen werden:
Diese wichtigen Angaben müssen in der ausgehenden Rechnung zwingend aufgeführt werden. Des Weiteren muss die genaue Bezeichnung aller Waren enthalten sein, die geliefert wurden. Stückzahl, Stückpreis und der Gesamtbetrag müssen ebenfalls in die Rechnung aufgenommen werden. Hat das Unternehmen mehr als nur einen Kunden, muss auch die Kundennummer auf der Rechnung stehen. Rechnungsnummern müssen aus steuerlichen Gründen fortlaufend sein und dürfen nur einmal vergeben werden.
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