Auslandsvermögen

Im Steuerrecht meint das Auslandsvermögen jene Vermögen, die einem Steuerpflichtigen im Ausland zur Verfügung stehen, beispielsweise nach einem Erbe. Das wirtschaftliche Auslandsvermögen dagegen bezeichnet solche Gelder, die ein Land gegenüber anderen Ländern einfordert, also als Gläubiger aus dem Ausland zurückverlangen kann. Das Gegenstück dazu sind die Auslandsschulden, die viele Länder gegenüber reichen Wirtschaftsnationen eingehen, um ihren Haushalt zu sanieren.

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Persönliches Auslandsvermögen

Auslandsvermögen allgemein kann auf zweierlei Art entstehen. Zum einen ist es möglich, dass eine Person oder ein Unternehmen zu einem Vermögen im Ausland kommen, das sie an ihrem Wohnsitz versteuern müssen. Der Aufbau eines Unternehmenszweiges im Ausland ist ein solcher Fall. Diese Art von Vermögen wird in der Regel doppelt versteuert, wenn der Steuerpflichtige seinen Hauptwohnort in einem anderen Staat hat. Wer also von Deutschland aus in Portugal ein Unternehmen aufbaut und dort Gewinn macht, kann das Firmen- und Finanzvermögen zwar als Einnahme in Portugal verbuchen, zahlt aber zusätzlich Steuerabgaben in Deutschland.

Der Erwerb eines Auslandsvermögens tritt jedoch zumeist nach einem Erbe auf. Dann entsteht einer Person plötzlich ein Vermögen im Ausland, das es nach Deutschland zu holen oder zu nutzen gilt, etwa in Form eines Ferienhauses oder finanziellen Ressourcen. Auch hier wird ein deutscher Steuersatz in den meisten Fällen aufgeschlagen.

Auslandsvermögen auf Staatsebene

In der Wirtschaft auf Bundesebene meint das Auslandsvermögen hingegen verschiedene Summen, die Deutschland anderen Ländern als Kredit oder andere Auslage zur Verfügung gestellt hat. Stellt Deutschland Ansprüche, Währungsreserven, EZB Einlagen oder Kreditforderungen einzuholen, kann es den inländischen Vermögen hinzugefügt werden.

Nahezu jeder Staat ist gleichzeitig Schuldner und Gläubiger für Auslandsvermögen. Reiche Wirtschaftsnationen sind häufiger Gläubiger und fördern dadurch Infrastruktur und Stabilität von Handelspartnern. Diese Art von Kreditvergabe verpflichtet nie zu mehr als der Rückzahlung der Schulden über viele Jahrzehnte. Ein Handelsvertrag oder Bündnis kommt dabei nicht zustande.

Steuerrecht und ausländisches Vermögen

Steuerpflichtige, die über ein Auslandsvermögen verfügen, sind gezwungen, über den Verbleib des Vermögens auch steuerrechtlich zu entscheiden. Die Doppelbesteuerung macht den Erhalt des ausländischen Vermögens häufig unattraktiv, so dass sich eine Umwandlung in Investitionen im Inland eher auszahlt als der Betrieb im Ausland. In EU-Staaten ist die Besteuerung dabei günstiger als beispielsweise bei Vermögen in den USA.

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