Aval

Der Aval ist eine Garantie oder Bürgschaft, die von einem Kreditinstitut, einer Versicherungsgesellschaft oder einem anderen Garantiegeber gegenüber einem Dritten im Auftrag eines Kunden gegeben wird. Wie bei anderen Bürgschaftsarten haften bei einem Aval der Bürge und derjenige, für den die Bürgschaft abgegeben wird, im gleichen Maße. Der Begriff stammt ursprünglich aus dem Französischen. Synonyme sind Obligo, Garantie oder Haftung. Der Begriff Aval wird hauptsächlich im Sinne einer sogenannten Wechselbürgschaft verwendet.

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Wechselbürgschaft per Aval

Als Wechselbürgschaft wird die Verpflichtung eines Dritten bezeichnet, für die Verbindlichkeiten des Bezogenen, Indossanten oder Ausstellers des Wechsels einzustehen, wenn diese ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Bei einer Wechselbürgschaft wird vom Kreditinstitut im Unterschied zu anderen Krediten kein Geld zur Verfügung gestellt. Das Kreditinstitut oder ein anderer Bürge verpflichtet sich durch seine Unterschrift nur dazu, einzuspringen, für den Fall, dass die genannten Personen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder nicht in der Lage sind, diesen nachzukommen. Die Abgabe der Bürgschaftserklärung wird bei einer Wechselbürgschaft durch den Zusatz per Aval neben der Unterschrift des Bürgen auf dem Wertpapier abgegeben. Durch seine Unterschrift haftet der Wechselbürge in der Folge als Gesamtschuldner genauso, wie derjenige, für den er seine Bürgschaft abgegeben hat.

Bürgschaft durch eine Bank

Grundsätzlich ist ein Aval eine Bürgschaft, eine Gewährleistung oder sonstige Garantie, die ein Dritter für einen Schuldner übernimmt. Dies kann beispielsweise bei einem Kredit geschehen, den ein Schuldner von einem Dritten erhält. In diesem Fall gibt die bürgende Bank selbst kein Geld, sondern gibt dem Kreditgeber eine Bürgschaft oder eine anderweitige Garantie für den Schuldner. Die Bank steht bei einem Aval mit ihrer eigenen Kreditwürdigkeit für die Verpflichtungen des Kreditnehmers ein. Sie verpflichtet sich, gegenüber dem Kreditgeber für den Kreditnehmer einzustehen, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Diese Verpflichtung, für den Schuldner einzutreten, bezieht sich alleine auf die zugrunde liegende Forderung.

Was ist das Haupt- und Nebenschuldverhältnis bei einem Aval?

Bei einer Avalbürgschaft bestehen immer zwei Schuldverhältnisse. Das sogenannte Hauptschuldverhältnisse besteht zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner. Hinzu kommt ein Nebenschuldverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Kreditinstitut. Dieses Nebenschuldverhältnis kommt allerdings nur zum Tragen, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht nachkommen kann. Die Bürgschaftsübernahme durch eine Bank ist nicht kostenlos.

Das Kreditinstitut berechnet dem Schuldner für die Bürgschaftsübernahme eine Gebühr in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes von der Bürgschaftssumme. Diese Gebühr wird als Avalprovision bezeichnet. Nur in seltenen Fällen wird das Kreditinstitut vom Schuldner weitere Sicherheiten wie bei einem anderen Kredit verlangen. In der Regel übernehmen Kreditinstitute Avalbürgschaften nur für Kunden mit einer ausgezeichneten Bonität. Die Bank ist dazu verpflichtet, Avalkredite in ihrer Bilanz als Eventualverbindlichkeiten auszuweisen. Avalkredite dienen heute hauptsächlich zur Risikoabsicherung im Außenwirtschaftsverkehr.

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