Soll und Haben sind kaufmännische Begriffe aus der Kontoführung und der Buchführung. In der Kontoführung symbolisiert das Soll einen Minussaldo oder einen Abgang auf einem Konto, das Haben einen Plussaldo oder einen Zugang auf einem Konto.
Soll und Haben bilden die Basis der Buchführung. Die beiden buchhalterischen Begriffe sind nicht mit den gängigen Verben „sollen“ und „haben“ gleich zu setzen. Sie bezeichnen vielmehr die beiden Seiten der Kontoführung. In der Soll Haben Buchführung ist genau festgelegt, welche Einträge im Soll und welche im Haben vorgenommen werden.
Die Buchführung mit Soll und Haben erfasst die Geschäftsvorfälle in einem Unternehmen in Buchungssätzen. Jeder Geschäftsvorfall wird im Buchungssatz auf zwei Buchungskonten abgebildet. Und jeder einzelne Buchungssatz wird in Soll und Haben aufgebaut, die in den Buchungssätzen auf der jeweils gegenüber liegenden Seite liegen.
Aufwendungen werden auf einem passiven Konto im Soll gebucht. Eine Buchung im Soll auf einem aktiven Bestandskonto hingegen erfasst einen Zahlungseingang.
In einem Ertragskonto bezeichnet ein Eintrag im Haben einen Ertrag, während das Haben auf einem aktiven Bestandskonto einen Zahlungsabgang verzeichnet.
In der doppelten Buchführung muss für jede Buchung mindestens ein Eintrag im Soll und ein weiterer Eintrag im Haben vorgenommen werden. Das Soll stellt jeweils das Gegenkonto zum Haben. Im Buchungskonto bezeichnet grundsätzlich
Sowohl auf dem privaten Girokonto als auch auf dem Geschäftskonto werden regelmäßige Buchungen von Zahlungsausgängen und Zahlungseingängen durchgeführt. Außerdem wird der aktuelle Kontostand auf jedem Kontoauszug dokumentiert. Befindet sich das Konto im Minus, ist der Kontostand im Soll, befindet es sich im Plus, ist der Kontostand im Haben. Ein ähnliches Verfahren wird bei Sparkonten oder anderen Spareinlagen angewendet. Das Prinzip wird auf dem Soll und Haben Bankkonto durch den Kontoauszug abgebildet.
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Viele Unternehmen sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dabei sind Erfolgskonten und Bestandskonten vorhanden. Die Vorgänge auf den Konten müssen entweder im Soll oder im Haben gebucht werden, abhängig davon, ob es sich um ein Erfolgs- oder Bestandskonto handelt.
Bei einem Erfolgskonto steht das Soll für den Aufwand und das Haben für den Ertrag. Bestandskonten können unterteilt werden in aktive und passive Bestandskonten. Aktive Bestandskonten symbolisieren die Vermögenswerte. Hier werden sowohl der Anfangsbestand als auch die Zugänge im Soll und die Abgänge im Haben gebucht. Ein passives Bestandskonto symbolisiert die Verbindlichkeiten, das Eigenkapital und die Rückstellungen eines Unternehmens. Der Anfangsbestand und die Zugänge werden hier im Haben und die Abgänge im Soll gebucht.
Im Allgemeinen gilt beim Verbuchen von Geschäftsvorfällen immer der Leitsatz „Soll an Haben“.
Der Begriff „Soll an Haben“ beschreibt daher ein grundlegendes Buchhaltungsprinzip. „Soll an Haben“ gibt vor, wie ein Buchungssatz auszuführen ist. Eine Buchung beginnt demnach immer mit dem Eintrag im Soll eines Kontos. Danach wird der entsprechende Eintrag auf der Seite Haben in einem anderen Konto vorgenommen.
Das Konto, welches im Soll gebucht wird, steht diesem Leitsatz zufolge links. Dann folgt auf der rechten Seite des Buchungssatzes das Konto, das im Haben gebucht wird. Lautet der Buchungssatz zum Beispiel Kasse an Bank, dann erfolgt eine Buchung auf der linken Seite im Soll des Kontos Kasse und auf der rechten Seite im Haben des Kontos Bank.
Um die Buchung von Soll und Haben zu verstehen gilt es, zunächst einen Blick auf die Struktur der Buchführung zu werfen. Die Buchführung setzt sich mit Grundbuch, Hauptbuch und Nebenbücher aus drei zentralen Büchern zusammen.
Das Grundbuch nimmt alle Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge auf und bildet die Grundlage für die Buchführung. Hier erfolgen neben laufenden Buchungen auch Eröffnungs- und Abschlussbuchungen.
Das Hauptbuch ordnet alle Buchungen in sachlicher Ordnung ein. Jedes Konto im Hauptbuch wird auch als Sachkonto bezeichnet. Jede Buchung, die im Grundbuch erfasst ist, ist einem entsprechenden Sachkonto im Hauptbuch zuzuordnen. Bei der Nutzung eines Buchhaltungsprogramms wie Billomat überträgt die Software die Eintragung in ein Buchhaltungskonto automatisch in das Hauptbuch. Die Sachkonten setzen die sachliche Ordnung von Buchungen um, indem sie Geschäftsvorfälle auf Bestandskonten und Erfolgskonten aufteilen. In den Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 trägt das Sachkonto als oberste Hierarchie der Ordnungsstruktur die Nummer 1400 (SKR 03) und 1200 (SKR 04).
Die Nebenbuchhaltung organisiert die Hauptbücher, indem sie diese in Teilbereiche gliedert. So werden sämtliche Geschäftsvorfälle bestimmten Buchhaltungsbereichen zugeordnet, wie zum Beispiel der Kontokorrentbuchhaltung mit der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, die Lagerbuchhaltung oder die Anlagenbuchhaltung. Weitere Nebenbücher sind das Wechselbuch oder das Kassenbuch.
Das am häufigsten eingesetzte Nebenbuch ist die Kontokorrentbuchhaltung. Abhängig vom Vorgang erfolgen die einzelnen Buchungen in untergeordnete Konten des Kontokorrentbuches, das sich in Debitoren und Kreditoren aufteilt. Dabei werden Kunden als Debitoren und Lieferanten als Kreditoren bezeichnet.
Wenn der Kunde nicht in bar bezahlt, rechnen Unternehmen ihre Lieferungen und Leistungen, die sie erbringen, über ein Rechnungsdokument ab, in dem sie dem Empfänger eine Zahlungsfrist einräumen. Mit der Zustellung des Rechnungsdokuments entsteht eine Forderung, die in der Buchhaltung zu erfassen ist. Die Forderung wird dabei im Hauptbuch, beziehungsweise in den Sachkonten eingetragen, indem die Buchung auf ein untergeordnetes Nebenkonto der Debitorenbuchhaltung erfolgt. In der Regel legt die Buchhaltung für jeden Kunden ein eigenes Personenkonto an, auf das sie entsprechende Forderungen bucht. Die Übertragung vom Nebenkonto in das Hauptkonto erfolgt automatisch.
Schreinerei Tischler stellt einen Bürotisch für die Bäckerei Emmerling her. Der Tisch hat einen Warenwert von 1.000 Euro. Zusätzlich fallen 19% Mehrwertsteuer an, die 190 Euro beträgt. Für die Buchung des Geschäftsvorfalls sind Konten der Bereiche Forderungen an Debitor, Erlöse und Umsatzsteuer zu verwenden. Da die Forderung einen Zugewinn darstellt, ist das Debitorenkonto im Soll zu buchen. Dahingegen werden die Sachkonten Erlöse und Umsatzsteuer im Haben gebucht.
Soll | Betrag | Haben | Betrag |
Debitor z.B. 10030 | 1.190 Euro | 8400 „Erlöse 19% Umsatzsteuer“ | 1000 Euro |
1776 „Umsatzsteuer 19%“ | 190 Euro |
Soll | Betrag | Haben | Betrag |
Debitor z.B. 10030 | 1.190 Euro | 4400 „Erlöse 19% Umsatzsteuer“ | 1000 Euro |
3806 „Umsatzsteuer 19%“ | 190 Euro |
Wenn Kunden für den Kauf einer Ware nicht in bar bezahlen, erhalten sie eine Abrechnung, in denen der Lieferant eine Zahlungsfrist einräumt. Mit Empfang der Ware entsteht gegenüber dem Lieferanten eine Verbindlichkeit. Der Empfänger der Ware erfasst seine Verbindlichkeiten im übergeordneten Sachkonto mit der Bezeichnung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Das Sachkonto trägt im Kontenrahmen SKR 03 die Nummer 1600 und in SKR 04 die Nummer 3300. Dort sind in den Kreditorenkonten die Lieferanten eingeordnet, denen jeweils ein eigenes Personenkonto zugewiesen ist.
Bäckerei Emmerling hat für die Lieferung des Bürotisches eine Rechnung von der Schreinerei Tischler erhalten. Büroeinrichtungsgegenstände, deren Wert über geringwertigen Wirtschaftsgütern liegt, sind im Kontenrahmen SKR 03 auf das Konto mit der Bezeichnung Büroeinrichtung 19% Vorsteuer und der Nummer 0420, beziehungsweise in SKR 04 mit der Nummer 0650 zu buchen. Zudem ist für die Buchung das Konto Abziehbare Vorsteuer 19% (SKR 03 Nummer 1576 und SKR 04 Nummer 1406) und das Kreditorenkonto zu verwenden. Da die Verbindlichkeit einen Geschäftsvorfall stellt, der zu einer Minderung führt, ist der Wert auf das Kreditorenkonto im Haben und in den beiden anderen betroffenen Sachkonten Büroeinrichtung und Vorsteuer im Soll zu buchen.
Soll | Betrag | Haben | Betrag |
0420 „Büroeinrichtung 19% Vorsteuer“ | 1000 Euro | Kreditor z.B. 70020 | 1190 Euro |
1576 „Abziehbare Vorsteuer 19%“ | 190 Euro |
Soll | Betrag | Haben | Betrag |
0650 „Büroeinrichtung 19% Vorsteuer“ | 1000 Euro | Kreditor z.B. 70020 | 1190 Euro |
1406 „Abziehbare Vorsteuer 19%“ | 190 Euro |
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