Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) führt die gesetzliche Aufsicht für alle Bereiche des Finanzwesens innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch. Sie ist eine rechtsfähige Bundesanstalt mit Sitz in Frankfurt am Main sowie Bonn und untersteht als Behörde unmittelbar dem Bundesministerium der Finanzen.
Gegründet wurde die BaFin im Jahr 2002. Sie entstand aus der Zusammenlegung dreier Bundesbehörden, die bis zu diesem Zeitpunkt voneinander unabhängig bestimmte Einzelbereiche des Finanzwesens in Deutschland kontrolliert hatten. Hierbei handelte es sich um das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred), das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) sowie das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV). Aus dieser Zusammenlegung wird deutlich, dass es der Bundesregierung darum ging, eine zentrale Instanz zu schaffen, die ressortübergreifend für alle Kontrollen des Finanzsektors in Deutschland die zentrale Verantwortung tragen sollte.
Gleichwohl unterstehen dem Präsidenten der BaFin weiterhin drei Exekutivdirektoren, deren Untergliederungen sich jeweils speziell mit der Aufsicht über die Banken, den Versicherungssektor sowie dem Wertpapierhandel befassen. Insgesamt beschäftigt die BaFin knapp 2.400 Mitarbeiter.
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Die Aufgaben der BaFin betreffen die Aufsicht über die Banken, Versicherungen sowie über den Aktienhandel. Diese Aufsicht soll so ausgeübt werden, dass Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des Finanzsektors in Deutschland jederzeit gewährleistet sind. Dabei geht es vor allem um die Überprüfung der Solvenz und rechtmäßigen Arbeit von Kreditinstituten und Versicherungsgesellschaften. Bei festgestellten Unregelmäßigkeiten ist die BaFin verpflichtet, die zuständigen Strafverfolgungsbehörden unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Außerdem unterliegt die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten wie auch von Versicherungsunternehmen der entsprechenden Erlaubnis durch die BaFin, welche im Falle von nachgewiesenen Verfehlungen entzogen werden kann.
Verbraucher haben die Möglichkeit sich mit Beschwerden unmittelbar an die BaFin zu wenden. Rechtstechnisch betrachtet handelt es sich dabei um Petitionen, weshalb dem Beschwerdeführer aus seiner Beschwerde keine Kosten erwachsen können.