Bankeinzug

Der Bankeinzug wird zur Ausführung des Lastschriftverfahrens genutzt. Bei der Methode des Lastschriftverfahrens darf der Zahlungsempfänger eine finanzielle, an den Zahlungspflichtigen gerichtete Forderung, von dessen Bankkonto einziehen.

Umstellung auf SEPA: Was nun auf deinen Rechnungen steht, erfährst du im Billomat-Magazin

Der Bankeinzug als Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs

Das Lastschriftverfahren ist eine häufig genutzte Methode im bargeldlosen Zahlungsverkehr. Das Konto des Zahlungspflichtigen wird mit einer Summe in Höhe der vom Zahlungsempfänger gestellte Forderung belastet, während der Betrag mittels einer Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben wird.

Zahlungsempfänger benötigt schriftliches Einverständnis des Zahlungspflichtigen zum Bankeinzug

Der Zahlungsempfänger benötigt zum Bankeinzug das Einverständnis des Zahlungspflichtigen. Nach europäischem Recht muss diese Einzugsermächtigung schriftlich vorliegen. Eine mündliche Genehmigung besitzt keine rechtliche Legitimation. Der Widerruf einer solchen Einzugsermächtigung ist jederzeit möglich.

Acht Wochen Widerspruchsfrist bei fehlerhaftem Bankeinzug

Bei fehlerhaftem oder gar betrügerischem Einzug vom Konto hat der Betroffene acht Wochen Zeit, der Lastschrift zu widersprechen. Dieser wird dann zurück auf das Konto des Betroffenen gebucht. Zum Bankeinzug gehören sowohl Lastschriften, als auch Daueraufträge. Dabei umfasst der Dauerauftrag eine feste Summe, während die Lastschrift unterschiedliche Summen vom Konto einzieht.

Der Bankeinzug ist eine bequeme Möglichkeit für Kunden, Rechnungen zu begleichen. Doch es geht noch bequemer – im Billomat Magazin verraten wir Dir, welche Zahlungsmöglichkeiten es gibt, um direkt online zu bezahlen.

Vorteile des Bankeinzugs durch das Lastschriftverfahren

Der Bankeinzug gilt für beide Seiten, Zahlungsempfänger (Gläubiger) und Zahlungspflichtigen (Schuldner) als eine komfortable Art und Weise Zahlungen zu vollziehen.
Zum einen muss sich der Zahlungspflichtige nicht selbst um den Geldtransfer kümmern. So entfällt die Möglichkeit des Vergessens eines Zahlungsziels und die damit verbundenen höheren Kosten, die durch beispielsweise Mahnkosten verursacht werden können. Zudem spart der Zahlungspflichtige die Zeit, die er benötigen würde um umständliche Überweisungsformulare auszufüllen.
Aber auch der Zahlungsempfänger profitiert vom Lastschriftverfahren. Denn er hat selbst die Kontrolle über die Zahlungseingänge. Er selbst legt fest, wann die Zahlung vom Konto des Schuldners eingezogen werden soll. So können in der Regel kostspielige Mahnverfahren und der damit verbundene Verwaltungsaufwand minimiert werden. Aus der vollen Kontrolle über sämtliche Zahlungen und des jeweiligen Zahlungseingangs folgt auch ein besseres Management der Liquidität.

Ähnliche Fragen: