Eine Berufsgenossenschaft ist eine staatlich beaufsichtigte öffentliche Institution, welche für die Unfallversicherungen einer bestimmten Branche zuständig ist. Eine Pflichtmitgliedschaft sorgt dafür, dass die Beschäftigten in dem jeweiligen Sektor durch ihre Berufsgenossenschaft vertreten werden können. In Deutschland sind rund 50 Millionen Menschen über die neun gewerblichen und die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft versichert.
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Die Berufsgenossenschaften sind Teil des sozialen Versorgungs- und Versicherungsnetzes in Deutschland. Neben den Krankenkassen, der Rentenkasse und privaten Versicherern bieten sie verschiedenen Branchen die Unfallversicherung an. Die Unfallversicherung ist für alle Angestellten vorgeschrieben und tritt an jedem Arbeitstag ab Antritt der Anreise zur Arbeitsstelle in Kraft. Arbeitsunfälle, Unfälle im Rahmen der Tätigkeit und auf den Weg zu oder von der Arbeitsstelle sind dadurch in hohem Maße versichert.
Die Mitgliedschaft in den für sie zuständigen Berufsgenossenschaften ist für Arbeitgeber keine freiwillige Angelegenheit. Wer mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, muss seine Mitarbeiter bei der passenden Versicherung anmelden, branchenunabhängig. Unternehmer und Selbstständige können sich freiwillig versichern lassen.
Unfallversicherungen treten ab dem Moment des Unfalls oder der Verletzung in Kraft. Sie beteiligen sich an Ausfallkosten, Rehabilitation und vertreten den Versicherten bei Ansprüchen auf Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente. Die Einteilung nach je einer Berufsgenossenschaft pro größerer Branche wird notwendig, um den besonderen Anforderungen der Berufe gerecht zu werden und die Kassen zu verteilen. Während die Deutsche Rentenversicherung für jeden deutschen Rentenberechtigten zuständig ist, ganz gleich in welcher Branche er zuvor tätig war, wird hier konkret unterschieden.
So ist beispielsweise die VGB, Verwaltungsberufsgenossenschaft, für Banken, Kommunikationsanbieter und Vereine zuständig. Es gibt Berufsgenossenschaften für die Bauwirtschaft, Händler, Nahrungsmittel- und Gastgewerbe, Gesundheitsdienste und einige mehr.
Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter eine Woche nach Gründung seines Unternehmens / Gewerbes oder eine Woche nach Einstellung bei der Berufsgenossenschaft angemeldet haben. Die Beiträge für die Versicherung des Mitarbeiters sind monatlich abzuführen. Tritt eine Verletzung oder ein Unfall im Rahmen der Arbeitstätigkeit auf, ist der Vorfall sofort zu melden. Auch kleine Verletzungen müssen erfasst werden. Ein Unfall der nicht erfasst wurde, kann später keine Leistungen nach sich ziehen, auch wenn Spätfolgen auftreten.
Wer wann Leistungen erhält, das entscheidet die Berufsgenossenschaft ähnlich des Verfahrens privater Versicherer. Nicht jeder Unfall berechtigt zu Entschädigungen und Beteiligung. Dieses Vorgehenund die Korrektheit der Versicherungsleistungen werden staatlich überwacht.
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