Das Bestandskonto ist in der doppelten Buchführung eng mit den Erfolgskonten verwandt. Es wird am Ende des Wirtschaftsjahres aus den Posten der Bilanz erstellt und ständig fortgeschrieben, solange das Unternehmen existiert. Bestandskonten weisen also zu Beginn eines Geschäftsjahres einen Anfangsbestand aus dem vorherigen Jahr auf. Die auf dem Konto verbuchten Posten sind zusammengesetzt aus den Geschäftsvorfällen des Jahres. Idealerweise sind Bestandskonten zu Beginn des Jahres positiv ausgeglichen.
Bestandskonten können für das bilanzierungspflichtige Unternehmen verschiedene Zwecke erfüllen. Im Rechnungswesen entsteht es zu Ende des Wirtschaftsjahres automatisch, es kann jedoch auch manuell eröffnet werden, um einen bestimmten einzelnen Posten zu verfolgen. In der Bilanz entstehen zuerst einmal zwei Arten von Bestandskonten. Das Bestandskonto auf der aktiven Seite erzeugt einen Wert, das Konto der passiven Seite einen zweiten. Beide Bestandskonten werden in das kommende Jahr übernommen. Auf der Aktivseite der Bilanz finden sich Konten zu Gebäuden und Maschinen, aber auch das Kassenkonto. Bei den Passivkonten finden sich Posten wie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen, Hypotheken, Eigenkapital und Wertpapiere (Vergleiche hierzu auch den Lexikoneintrag zur Aktie). Ein Bestandskonto auf der aktiven Seite kann also nur einem der aktiven Posten zugeordnet sein.
Neben dem allgemeinen Bestand kann für ein Unternehmen zum Beispiel der Bestand der Maschinen wichtig sein. Beginnt nun die Finanzbuchhaltung damit, ein Bestandskonto für das vergangene Wirtschaftsjahr rund um Maschinen zu erstellen, wird dieses auch in das kommende Jahr übernommen und weitergeführt. Selbiges gilt für die Eröffnung von Passivkonten, etwa zum Thema Hypotheken und Darlehen. Faktisch ist jedoch jeder Posten bereits einem Konto zugeordnet, das nur separiert werden muss.
Praktisch zu wissen: Bestandskonten sind fester Bestandteil der Bilanz im Rahmen der Buchführung. Erfolgskonten, die das buchhalterische Gegenstück zu Bestandskonten bilden, gehören zur Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Der Bestand errechnet sich aus dem Soll und Haben, also den Zugängen und Abgängen. Die Posten werden stets nur innerhalb der aktiven oder passiven Seite einer Bilanz auf Aktivkonten und Passivkonten berechnet, nie miteinander. Aktiv- und Passivseite (Siehe hierzu auch die Lexikoneinträge zu Aktiva und Passiva) der Bilanz werden ohnehin bei jedem verbuchten Posten beiderseits belastet. Ein Zugang auf der Aktivseite wird zu einem Abgang auf der Passivseite. Das Bestandskonto dagegen gibt nur den tatsächlichen Bestand auf einer Seite an. Es können keine Werte vorbehalten werden, alle in der Bilanz erfassten Posten fließen in den Stand des Bestandskontos ein.
Der Bestand wird am Ende des Jahres in ein Schlussbilanzkonto verbucht. Dieses gibt Auskunft darüber, ob das Wirtschaftsjahr erfolgreich verlief. Nur bei einer positiven Deckung des Bestandes kann das Unternehmen mit einem Plus in das kommende Rechnungsjahr starten. Mit dem Kontostand der Abschlussbilanz eröffnet das neue Jahr. Der Posten muss demnach in der Bilanz des folgenden Jahres mit verbucht werden, um wieder eine gültige Schlussbilanz zu ziehen.
Um Bestandskonten abzuschließen, muss Aktivkonto mit dem Passivkonto verrechnet werden. Hierfür sind lediglich ein paar Schritte notwendig:
Für die korrekte und effiziente Verrechnung von Konten gibt es selbstverständlich softwaregestützte Lösungen, die bei der Buchführung herangezogen werden können. Dennoch ist der oben aufgeführte Ablauf das Grundgerüst, mit dem Bestandkonten verbucht werden.