Besteuerungsgrundlagen

Besteuerungsgrundlagen beschreiben den Sachverhalt, auf welchem eine Steuerfestsetzung fußt. Finanzämter müssen diese Grundlagen im Steuerbescheid festhalten. Es kann sich zum Beispiel um Arbeitseinkommen, Einkommen aus einem Gewerbebetrieb oder Kapitaleinkünfte handeln. Diese Grundlagen fungieren als unselbstständiger Teil von Steuerbescheiden, konkret bedeutet das: Steuerpflichtige können nicht allein die Grundlagen anfechten. Wenn sie gegen eine Steuerfestsetzung vorgehen wollen, muss sich die Anfechtung auf den gesamten Steuerbescheid beziehen.

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Was sind Ausnahmen von Besteuerungsgrundlagen?

In Einzelfällen ist es möglich, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen separat feststellt. Dies trifft unter anderem zu, wenn Einzelunternehmer Gewinne an einem Standort fernab ihres Wohnsitzes erzielen. Das Betriebsfinanzamt an diesem Standort benennt gesondert die Besteuerungsgrundlage und teilt diese dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt mit. Das Wohnsitzfinanzamt integriert diesen Gewinn in die komplette Steuerberechnung. Dieses Verfahren ist notwendig, da bei Steuerpflichtigen die Gesamteinnahmen aus verschiedenen Einkommensquellen wie unselbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Vermietung über die zu zahlenden Steuern bestimmen. Deswegen muss die Steuerberechnung unter Berücksichtigung aller Einnahmen gebündelt beim Wohnsitzfinanzamt erfolgen. Weitere Beispiele für eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sind:

  • Bei bestimmten Firmenformen wie einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts schließen sich mehrere Einzelpersonen zusammen. Mittels einer gesonderten Feststellung ordnen Finanzämter die Einnahmen konkret jedem einzelnen Beteiligten zu, sodass eine individuelle Besteuerung gewährleistet ist.
  • Die gesonderte Feststellung kommt auch bei Grundstücken und Immobilien zum Einsatz, zum Beispiel bei der Ermittlung der Grundsteuer und bei betrieblich genutzten Grundstücken zusätzlich für die Berechnung der Gewerbesteuer.

Der gesonderte Feststellungsbescheid ist für den anschließenden Einkommenssteuerbescheid bindend. Deshalb müssen Steuerpflichtige gegen die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen separat vorgehen, wenn diese ihrer Meinung nach nicht der Wahrheit entspricht. Das unterscheidet die gesonderte Feststellung von üblichen Steuerbescheiden, welche die Grundlagen sowie die Steuerfestsetzung gemeinsam enthalten.