Besteuerungsgrundlagen beschreiben den Sachverhalt, auf welchem eine Steuerfestsetzung fußt. Finanzämter müssen diese Grundlagen im Steuerbescheid festhalten. Es kann sich zum Beispiel um Arbeitseinkommen, Einkommen aus einem Gewerbebetrieb oder Kapitaleinkünfte handeln. Diese Grundlagen fungieren als unselbstständiger Teil von Steuerbescheiden, konkret bedeutet das: Steuerpflichtige können nicht allein die Grundlagen anfechten. Wenn sie gegen eine Steuerfestsetzung vorgehen wollen, muss sich die Anfechtung auf den gesamten Steuerbescheid beziehen.
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In Einzelfällen ist es möglich, dass das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen separat feststellt. Dies trifft unter anderem zu, wenn Einzelunternehmer Gewinne an einem Standort fernab ihres Wohnsitzes erzielen. Das Betriebsfinanzamt an diesem Standort benennt gesondert die Besteuerungsgrundlage und teilt diese dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt mit. Das Wohnsitzfinanzamt integriert diesen Gewinn in die komplette Steuerberechnung. Dieses Verfahren ist notwendig, da bei Steuerpflichtigen die Gesamteinnahmen aus verschiedenen Einkommensquellen wie unselbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Vermietung über die zu zahlenden Steuern bestimmen. Deswegen muss die Steuerberechnung unter Berücksichtigung aller Einnahmen gebündelt beim Wohnsitzfinanzamt erfolgen. Weitere Beispiele für eine gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sind:
Der gesonderte Feststellungsbescheid ist für den anschließenden Einkommenssteuerbescheid bindend. Deshalb müssen Steuerpflichtige gegen die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen separat vorgehen, wenn diese ihrer Meinung nach nicht der Wahrheit entspricht. Das unterscheidet die gesonderte Feststellung von üblichen Steuerbescheiden, welche die Grundlagen sowie die Steuerfestsetzung gemeinsam enthalten.