Beteiligungsfinanzierung

Definition – Was ist die Beteiligungsfinanzierung?

Die Beteiligungsfinanzierung fungiert sowohl als Eigenfinanzierung als auch als Außenfinanzierung. Bei dieser Finanzierungsform generiert ein Unternehmen Eigenkapital durch Geld- oder Sachinvestitionen von seinen Gesellschaftern oder durch den Zuwachs an neuen Gesellschaftern. Durch ihre Einlagen werden die Kapitalgeber zu Teilhabern. Da das Unternehmen mittels Beteiligungsfinanzierung eigenständig seine Kapitalerhöhung durch Erhöhung von Einlagen durchführt, handelt es sich hierbei um eine Form der Eigenfinanzierung. Gleichzeitig wird externes Kapital von außen eingebracht, wodurch die Beteiligungsfinanzierung auch als Außenfinanzierung betrachtet werden kann.

Arten der Beteiligungsfinanzierung 

Die Beteiligungsfinanzierung ist eine wichtige Methode zur Kapitalbeschaffung für Unternehmen. Dabei gibt es verschiedene Arten der Beteiligungsfinanzierung, die es Unternehmen ermöglichen, Eigenkapital von externen Investoren zu erhalten. Diese Investoren können sowohl Einzelpersonen als auch spezialisierte Finanzunternehmen sein.  

Stille Beteiligung 

Bei einer stillen Beteiligung handelt es sich um eine spezifische Art der Beteiligungsfinanzierung, die es einem Kapitalgeber ermöglicht, Geld in ein Unternehmen zu investieren, ohne jedoch direkten Einfluss auf die Geschäftsführung und unternehmerische Entscheidungen zu haben. Der stille Gesellschafter beteiligt sich finanziell am Unternehmen, bleibt jedoch im Hintergrund und überlässt die operative Führung den aktiven Gesellschaftern oder dem Managementteam. 

Venture Capital 

Venture Capital-Unternehmen investieren in Start-ups und Unternehmen in der Frühphase mit hohem Wachstumspotenzial. Neben der finanziellen Unterstützung bieten sie oft auch strategische Beratung und Zugang zu ihrem Netzwerk, um das Unternehmen voranzutreiben. 

Business Angels 

Business Angels sind vermögende Einzelpersonen, die in junge Unternehmen investieren, oft in der Start-up-Phase. Neben der finanziellen Unterstützung bringen sie oft auch ihre Erfahrung, ihr Netzwerk und ihre Expertise in das Unternehmen ein. 

Wie wird die Beteiligungsfinanzierung gesetzlich geregelt? 

Das Handelsgesetzbuch regelt in § 230 ff HGB die Beteiligungsfinanzierung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Laut dieser Bestimmung werden Einlagen eines stillen Gesellschafters, die zur Beteiligung an einem Handelsgewerbe dienen, dem Vermögen des Inhabers zugeschrieben, wobei der Inhaber das alleinige Befugnisrecht über seinen Betrieb behält.  

Für die GmbH ist die Beteiligungsfinanzierung in mehreren Abschnitten des GmbH-Gesetzes geregelt. In § 5 GmbHG sind die Vorschriften zum Stammkapital und zur Anteilsregelung festgehalten. Die §§ 14 bis 28 GmbHG regeln Einlagen, die Übertragung von Geschäftsanteilen, Veränderungen der Beteiligung sowie Haftungs- und Nachschusspflichten. Die Erhöhung des Stammkapitals durch Beteiligungsfinanzierung wird in § 55 GmbH behandelt, während § 57 GmbHG die Regelungen für Kapitalerhöhung mittels Sacheinlagen festlegt. 

Das Handelsgesetzbuch enthält die Bestimmungen zur Organisation von Personengesellschaften wie der Kommanditgesellschaft (KG) und der Offenen Handelsgesellschaft (OHG). Die Regelungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) sind hingegen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Obwohl diese Gesetzbücher keine expliziten Vorgaben zur Beteiligungsfinanzierung enthalten, legen sie die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern dieser Personengesellschaften fest und bilden somit die Grundlage für ihre Beteiligungsfinanzierungen. Im § 230 ff HGB regelt das Handelsgesetzbuch die Einlagen der stillen Gesellschafter. 

Die Beteiligungsfinanzierungsvorschriften für Aktiengesellschaften (AG) finden sich im Aktiengesetz (AktG). Der Gesetzgeber regelt in den §§ 6 bis 22 AktG das Grundkapital, die Ausgabe von Aktien sowie die Stimmrechte und Beteiligungsverhältnisse. Die §§ 182 bis 206 AktG behandeln die Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien und unterscheiden dabei zwischen ordentlicher und bedingter Kapitalerhöhung sowie genehmigtem Kapital. 

Die Beteiligungsfinanzierungsvorschriften für Genossenschaften sind gemäß § 7 bis 8a des Genossenschaftsgesetzes (GenG) festgelegt. 

Anwendungsbereiche der Beteiligungsfinanzierung 

In der GmbH 

Die Beteiligungsfinanzierung in der GmbH erfolgt, indem die Gesellschafter das Stammkapital erhöhen. Dies erfordert einen notariell beglaubigten Beschluss der Gesellschafter. Das zusätzliche Kapital, das durch diese Kapitalerhöhung bereitgestellt wird, wird als Nachschusskapital bezeichnet. Alternativ kann eine Erhöhung des Stammkapitals in der GmbH auch durch den Beitritt neuer Gesellschafter erfolgen, die ihre Einlagen zur Erhöhung des Stammkapitals leisten. Dabei treten die neuen Gesellschafter in die bestehende Haftungsbeschränkung ein. Zusätzlich erhöht sich mit dem Stammkapital auch das Haftungskapital der Gesellschaft. Dadurch kann die GmbH im Falle von Forderungen auf ihre Rücklagen zurückgreifen. 

In der Aktiengesellschaft 

Aktiengesellschaften (AG) ermöglichen die Beteiligung entweder durch den Erwerb von Aktien oder durch die Ausgabe neuer Aktien. 

Wenn eine Aktiengesellschaft neue Aktien ausgibt, um ihr Eigenkapital zu erhöhen, wird dies als ordentliche Kapitalerhöhung bezeichnet. Die rechtliche Regelung der ordentlichen Kapitalerhöhung erfolgt gemäß § 182 bis 191 AktG des Aktiengesetzes. Demnach ist ein Beschluss der Hauptversammlung erforderlich, und dieser Beschluss muss im Handelsregister eingetragen werden. 

Die bedingte Kapitalerhöhung ist ausschließlich für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien zulässig und unterliegt spezifischen Voraussetzungen, von deren Erfüllung sie abhängig ist. Die gesetzlichen Regelungen zur bedingten Kapitalerhöhung sind im Aktiengesetz (§ 192 bis 201 AktG) verankert. Sie wird angewendet, um Ansprüche aus Optionsanleihen zu bedienen, Unternehmenszusammenschlüsse vorzubereiten oder Belegschaftsaktien auszugeben. 

Die genehmigte Kapitalerhöhung ermächtigt eine Aktiengesellschaft dazu, ihr Grundkapital durch die Ausgabe neuer Aktien innerhalb eines Zeitraums von bis zu fünf Jahren zu erhöhen. Die Bestimmungen zur genehmigten Kapitalerhöhung sind im Aktiengesetz (§ 202 bis 206 AktG) präzise festgelegt. 

Im Einzelunternehmen 

Wenn ein Inhaber sein privates Vermögen in sein Unternehmen einbringt, steigt dadurch das Eigenkapital des Unternehmens, und der Wert seines Kapitalkontos nimmt zu. Alternativ kann die Kapitalzufuhr auch von einem externen Geldgeber erfolgen. In Einzelunternehmen besteht auch die Möglichkeit, dass sich stille Teilhaber beteiligen, die an den Unternehmensgewinnen beteiligt werden, ohne Mitspracherechte zu erhalten. 

Vorteile der Beteiligungsfinanzierung 

Die Beteiligungsfinanzierung erweist sich in vielen Fällen als eine attraktive Option für Unternehmen, die auf der Suche nach Kapital sind. Die Beteiligungsfinanzierung bringt folgende Vorteile:  

  • Steigerung des Eigenkapitals: Durch eine Beteiligungsfinanzierung erfährt das Eigenkapital eines Unternehmens einen deutlichen Anstieg, was die Eigenkapitalquote des Unternehmens verbessert. Eine höhere Eigenkapitalquote führt zu einer gesteigerten Bonität des Unternehmens, was zu einer verbesserten Kreditwürdigkeit führt. Mit einer besseren Kreditwürdigkeit ist das Unternehmen in der Lage, günstigere Kredite zu erhalten und seine finanzielle Stabilität zu stärken. Die Steigerung der Eigenkapitalquote durch eine Beteiligungsfinanzierung optimiert somit die Handlungsfähigkeit und trägt zur wirtschaftlichen Effektivität des Unternehmens bei. 
  • Stärkung der Marktposition: Die Beteiligungsfinanzierung bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Marktposition erheblich zu verbessern. Durch den Eintritt von Beteiligungsinvestoren erhält das Unternehmen nicht nur zusätzliches Kapital, sondern auch wertvolle Ressourcen und Kompetenzen. Die Investoren bringen oft ein umfangreiches Netzwerk und Branchenkenntnisse mit, die dem Unternehmen bei der Erschließung neuer Geschäftsmöglichkeiten und der Stärkung seiner Wettbewerbsposition helfen. Sie können dem Unternehmen dabei helfen, Partnerschaften mit anderen Unternehmen einzugehen, neue Vertriebskanäle zu erschließen und den Marktzugang zu verbessern. Darüber hinaus können sie das Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung von Innovationsstrategien unterstützen, um neue Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt zu bringen. Durch diese Maßnahmen kann das Unternehmen seine Marktposition ausbauen, seine Sichtbarkeit erhöhen und seine Konkurrenten übertreffen. 
  • Erfahrene Partner: Investoren bringen oft nicht nur Kapital, sondern auch Fachwissen, Erfahrung und ein Netzwerk mit. Dies kann dem Unternehmen bei strategischen Entscheidungen und beim Aufbau von Geschäftsbeziehungen helfen. 
  • Finanzielle Stabilität: Die Beteiligungsfinanzierung kann das Insolvenzrisiko eines Unternehmens deutlich senken. Durch den Einstieg von Beteiligungsinvestoren erhöht sich das Eigenkapital des Unternehmens, während die Verpflichtungen in Form von Schulden reduziert werden. Diese Verschiebung in Richtung einer höheren Eigenkapitalquote stärkt die finanzielle Stabilität des Unternehmens und verringert das Risiko von Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz. Durch die Senkung des Insolvenzrisikos schafft die Beteiligungsfinanzierung somit eine solide Grundlage für das Unternehmen, um langfristig erfolgreich zu sein. 
  • Größere Unabhängigkeit: Eine Beteiligungsfinanzierung ermöglicht es Unternehmen, sich von Bankdarlehen oder anderen herkömmlichen Finanzierungsformen unabhängiger zu machen. Anstatt sich auf externe Kredite zu verlassen, erhalten Unternehmen durch die Beteiligungsinvestoren das benötigte Kapital. Dies bietet ihnen mehr finanzielle Flexibilität und reduziert die Abhängigkeit von traditionellen Finanzierungsinstitutionen. Die Beteiligungsfinanzierung eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalbasis zu stärken und strategische Entscheidungen unabhängig von den Vorgaben von Banken zu treffen.  

Nachteile der Beteiligungsfinanzierung 

Obwohl die Beteiligungsfinanzierung zahlreiche Vorteile bietet, sind auch einige Nachteile mit dieser Finanzierungsmethode verbunden. 

  • Höhere Kapitalkosten: Bei der Beteiligungsfinanzierung können sich die Kosten für gewinnabhängige Vergütungen erhöhen, während Investoren möglicherweise aufgrund des gestiegenen Eigenkapitalrisikos eine Sonderprämie fordern. 
  • Mitspracherecht: Die Aufnahme neuer Gesellschafter im Rahmen der Beteiligungsfinanzierung führt zu einer größeren Anzahl von Personen mit Mitspracherecht. Dies kann dazu führen, dass Entscheidungsprozesse komplexer und zeitaufwändiger werden.