Betriebssteuern

Nach dem Einkommensteuergesetz sind Betriebssteuern die Steuern, die alleine durch die Existenz eines Unternehmens verursacht werden oder Steuern, die durch betriebliche Aktivitäten vom Unternehmen ausgelöst werden. In der Betriebswirtschaftslehre sind Betriebssteuern als Steuern definiert, durch die Gewinne eines Unternehmens unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens und unabhängig von den persönlichen Eigenschaften der Unternehmenseigentümer immer gleich hoch besteuert werden.

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Beispiele für Betriebssteuern

Zu den Steuern, die alleine durch die Existenz oder die betrieblichen Aktivitäten eines Unternehmens verursacht und ausgelöst werden zählen

  • Grundsteuern für betrieblich genutzte Grundstücke
  • Kraftfahrzeugsteuern für betrieblich genutzte Fahrzeuge
  • Umsatzsteuern

Der Gesetzgeber ermöglicht es gemäß den Bestimmungen in (Einkommensteuergesetz), Betriebssteuern in der Regel als Betriebsausgaben geltend zu machen. Das bedeutet, diese Steuern vermindern den Gewinn eines Unternehmens und führen zu einer Verringerung der zu zahlenden Einkommensteuer. Ausgenommen hiervon ist jedoch die Gewerbesteuer. Zwar entsteht die Gewerbesteuer grundsätzlich alleine durch die Existenz eines Gewerbebetriebes und zählt somit zu den Betriebssteuern, andererseits gilt sie laut Einkommensteuergesetz nicht als Betriebsausgabe.

Gleichheitsgrundsatz bei Betriebssteuern

Bei der Betriebssteuer spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Einzelunternehmung, eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft handelt. Beispielsweise müssen Umsatzsteuern von allen Unternehmen gleich bezahlt werden. Von dieser Vorschrift sind nur Unternehmen ausgenommen, die für sich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und somit auch nicht abführen müssen. Ebenso muss jedes Unternehmen unabhängig von seiner Größe oder Rechtsform für gleich große und betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge die gleiche Kraftfahrzeugsteuer bezahlen.

Durch die Gleichbehandlung aller Unternehmensformen sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Es würde beispielsweise keinen Sinn machen, eine Aktiengesellschaft höher zu besteuern als eine GmbH, die in der gleichen Branche tätig ist, nur weil die Aktiengesellschaft größer ist. Allerdings kann es wiederum bei der Gewerbesteuer zu einer ungleichen Besteuerung kommen. Es ist möglich, dass ein Unternehmen in der Gemeinde A bei einem identischen Betriebsergebnis doppelt so viel Gewerbesteuer bezahlen muss wie ein Unternehmen in der Gemeinde B. Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde, in der das Unternehmen seinen Standort hat.

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