Betriebswirtschaftliche Auswertung

Die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist ein Instrument der Buchhaltung und dient Unternehmen und Unternehmern gleichermaßen zur Bewertung ihrer wirtschaftlichen Situation. Aufgrund der unterjährigen oder ganzjährigen betriebswirtschaftlichen Auswertung können Strategien geplant und gesteuert werden. Finanzfallen und Probleme können gezielt aufgespürt und behoben werden. Meist erstellen Steuerberater (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zur Steuerberatergebührenverordnung) für das jeweilige Unternehmen aus den laufenden Daten die BWA, auf Wunsch monatlich oder quartalsweise. Zur Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertung werden die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zugrunde gelegt.

Wusstest du schon? In unserem Magazin erklären wir Dir, was außer einer BWA eine Buchhaltungssoftware noch beinhalten sollte.

Betriebswirtschaftliche Auswertung als Informationsinstrument

Eine betriebswirtschaftliche Auswertung dient dem Unternehmen selbst, um Erfolg in Zahlen zu messen und zu beobachten. Das Finanzamt und andere Steuerstellen beauftragen den Unternehmer nicht mit der Erstellung einer BWA. Lediglich Banken prüfen gern anhand der Betriebswirtschaftlichen Auswertung, ob ein Unternehmer kreditwürdig ist. Möchte ein Unternehmen eine Partnerschaft eingehen oder einen regelmäßigen Kunden (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zur Kundenakquise) bedienen, sich verändern, expandieren oder verkaufen, ist die betriebswirtschaftliche Auswertung Pflicht. Mit keinem anderen Instrument lassen sich die Gewinne und Verluste so schnell und übersichtlich darstellen.

Jeder, der einer Unternehmung nachgeht, als Unternehmer selbstständig, freiberuflich oder mit eigenem Unternehmen, kann eine betriebswirtschaftliche Auswertung erstellen. Ob mit oder ohne Zahlung der Umsatzsteuer, als Händler oder Dienstleister, produzierend oder lediglich ausführend, alle Unternehmen profitieren von der BWA und sollten die Auswertung nutzen, um Ziele zu definieren, zu konkretisieren und die Zahlenbewegung bei der Ausführung zu verfolgen. Das regelmäßige Erstellen lässt eine schnelle Kommunikation mit Kreditinstituten und Unternehmen zu, die auf Einsicht der BWA beharren.

Betriebswirtschaftliche Auswertung erstellen und strukturieren

Zur Erstellung kann eine der zahlreichen im Netz und in Buchhaltungsprogrammen verfügbaren Vorlagen für die betriebswirtschaftliche Auswertung herangezogen werden. Bei Steuerberatern ist die regelmäßige BWA entweder bereits vertraglich vorvereinbart, oder sie wird auf Wunsch des Kunden erstellt. So oder so benötigt der Steuerberater dafür die kompletten Steuerdokumente, Bücher und Abrechnungsdaten des Unternehmers / Unternehmens.

Wichtig ist, dass die betriebswirtschaftliche Auswertung einigen Standards gerecht wird, die durch das ursprüngliche DATEV Format Ende der 1960er-Jahre definiert wurden und bis heute Gültigkeit besitzen.

Anforderungen an die betriebswirtschaftliche Auswertung

Die BWA muss demnach:

  • alle relevanten Buchhaltungsdaten enthalten
  • rechtsformenneutral gestaltet und aufgebaut sein
  • mit DATEV oder Destatis kompatibel sein
  • im Rechnungswesen des Unternehmens integriert werden können
  • größenordnungsneutral darstellen / abbilden
  • standardisierbar und intelligent strukturiert sein

Betriebswirtschaftliche Auswertung

Außerdem sollte die betriebswirtschaftliche Auswertung Rückschlüsse auf die Entwicklungen des Unternehmens zulassen. Grafiken, Statistiken und Diagramme mit Vorjahresdaten, oder bei kürzeren Abständen den Daten der vorherigen Monats- und Quartals-BWA (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zum Quartalsabschluss), illustrieren die Veränderungen adäquat. Auch die aktuellen Daten sollten grafisch aufbereitet werden, um die Dokumente auch für Unternehmensmitarbeiter und Partner ohne tiefergehende Kenntnis des Rechnungswesen schnell begreifbar zu machen.

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