Bewirtungskosten

Bewirtungskosten sind Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Bewirtung von Personen, die jedoch nicht seine Angestellten sind. Diese Kosten kann der Steuerpflichtige vor dem Finanzamt als abzugsfähige Ausgaben deklarieren.

Bewirtungskosten absetzen: Welche Angaben erforderlich sind, erfährst du im Billomat-Magazin

Was zählt als Bewirtungskosten?

Eine Definition ist in den Einkommensteuerrichtlinen (EStR) R 4.10 zu finden. Zu ihnen zählen Speisen und Getränke sowie weitere Genussmittel, die sofort verzehrt und die aus einem betrieblichen Anlass gereicht werden. Das klassische Beispiel ist ein Geschäftsessen. Im weiteren Sinne werden Kosten für eine Bewirtung als gewinnmindernde Betriebsausgaben () gewertet.

Absetzbare Kosten

Ebenfalls zu den absetzbaren Kosten für eine Bewirtung können weitere nachgeordnete Kosten wie Gebühren für die Garderobe oder Trinkgelder zählen. Die Kosten für eine Bewirtung können in vielen Fällen komplett als Betriebsausgaben abgesetzt werden, oft aber auch nur zu einem Teil oder auch gar nicht. Abgesetzt werden können sie, wenn sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen gelten. Was als angemessen gilt, hängt von der Branche und der Größe des Unternehmens ab. Auch der Umsatz und der Gewinn des Betriebs spielen eine Rolle.

Kaffee, Brötchen, Süßigkeiten und Snacks im Kundenmeeting? Hier findest eine Bewirtungskosten Auflistung.

Nicht absetzbare Kosten

Nicht selten ziehen die Mitarbeiter in den Finanzämtern bei der Bewertung Vergleichswerte von ähnlichen Unternehmen heran. Geschäftliche Treffen, bei denen die Beköstigung nicht im Vordergrund steht, können nicht steuerrechtlich geltend gemacht werden. Ein beliebtes Beispiel hierfür ist der Nachtclubbesuch. Ist das Geschäftsessen ein privater Anlass, wie beispielsweise der eigene Geburtstag, dann sind diese Kosten ebenfalls nicht abzugsfähig. Nach Paragraph 4 Absatz 5 Nummer 2 Satz 2 und 3 muss der Steuerpflichtige die Kosten für seine Bewirtung belegen können. In den meisten Gastronomiebetrieben kann er sich hierfür einen Bewirtungsbeleg ausstellen lassen.

Bewirtungskosten richtig absetzen

Um Bewirtungskosten steuerlich abzusetzen, muss neben dem Bewirtungsbeleg auch eine Vorlage mit allen geforderten Pflichtangaben eingereicht werden. Wichtig ist, dass darauf der Ort, das Datum, die Teilnehmer, der Anlass der Bewirtung und die Höhe der Aufwendungen dokumentiert sind. Liegt der Betrag über 150 Euro, dann bedarf es noch ein paar weiterer Angaben wie der Name des Gastgebers, der Steuer- und Steueridentifikationsnummer des Gastronomiebetriebs sowie einer genauen Aufschlüsselung der einzelnen Steuersätze. Hier findest du detaillierte Informationen zu den benötigten Pflichtangaben, wenn du Bewirtungskosten steuerlich absetzen willst.

Nicht vergessen: Eigenanteil abziehen!

Beim Absetzen der Bewirtungskosten muss beachtet werden, dass nicht der komplette Rechnungsbetrag des Restaurant Besuches mit dem Kunden aufgeführt werden darf. War der Unternehmer (und Einladende) selbst an dem Essen beteiligt, so muss ein Abzug eines Eigenanteils von 30 Prozent vom Rechnungsbetrag erfolgen. Hier findest du eine genauer Erklärung und ein Rechenbeispiel für den Eigenanteil bei Bewirtungskosten.

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