Bezugskosten

Unter der Bezeichnung Bezugskosten werden in der Buchhaltung alle Kosten zusammengefasst, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Waren, Rohstoffen und allen anderen Produkten stehen, die ein Unternehmen für die Ausübung der Geschäftstätigkeit benötigt.

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Beispiele für Bezugskosten

Kosten für den Bezug von Waren und Rohstoffen entstehen praktisch in der gesamten Beschaffungslogistik eines Unternehmens. Typische Bezugskosten sind beispielsweise

  • Kosten für die Verladung von Waren
  • Kosten für das Umladen von Waren
  • Transportkosten
  • Zollgebühren
  • Versicherungsprämien
  • Kosten für die Lagerung und die Verpackung
  • Makler- und Vermittlungsgebühren
Bezugskosten sind alle Kosten für die Beschaffung von Waren oder Rohstoffen, die von Unternehmen für die Geschäftstätigkeit benötigt werden

Die Kosten für den Bezug von Waren und Rohstoffen sind ein wichtiger Bestandteil der gesamten Anschaffungskosten. Sie müssen insbesondere bei der Kalkulation der Verkaufspreise von Handelswaren oder selbst hergestellten Produkten berücksichtigt werden. In der Regel werden sie zum sogenannten Bezugs- oder Einstandspreis zusammengefasst.

 

 Aktivierungspflicht der Bezugskosten als Teil der Anschaffungskosten

Die Kosten für den Bezug von Waren sind ein Teil der Anschaffungskosten. Für Maschinen und Anlagen besteht eine Aktivierungspflicht auf Grundlage der Anschaffungskosten. Das heißt, die Kosten für den Bezug erhöhen die aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten für Anlagegüter.

Ein Beispiel: Ein metallverarbeitendes Unternehmen kauft eine neue Laserschneidanlage in den USA. Der Kaufpreis beträgt 150.000 Euro. Im Kaufpreis inbegriffen ist der Transport vom Hersteller bis zum nächsten Seehafen. Die Kosten in Höhe von 5.000 Euro für den Seetransport von den USA bis nach Hamburg muss der Käufer bezahlen. Für die Maschine muss der Käufer bei der Einfuhr nach Deutschland Zollgebühren in Höhe von 2.000 Euro bezahlen.

Der Transport per Spedition von Hamburg bis zum Sitz des Unternehmens kostet weitere 1.500 Euro. Da die Maschine sehr kostspielig ist, wird der Transport versichert. Die Versicherungsprämie beträgt 1.000 Euro. Insgesamt summieren sich die Bezugskosten für diese Maschine auf 9.500 Euro, sodass sich die Anschaffungskosten für die Laserschneidanlage auf 159.500 Euro erhöhen. Mit diesem Betrag muss die Maschine aktiviert werden und kann anschließend über die übliche Nutzungsdauer von beispielsweise 10 Jahren abgeschrieben werden.

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