Das BGB ist der zentrale Rechtstext, der die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen und juristischen Personen regelt. Seit 1896 reguliert das Bürgerliche Gesetzbuch die Vielzahl an Rechtsbeziehungen, die zwischen natürlichen und juristischen Personen entstehen können. Es steht damit im Gegensatz zum Öffentlichen Recht (Verwaltungsrecht) und dem Strafrecht. Ergänzt wird es durch Nebengesetze wie das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Versicherungsvertragsgesetz.
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Beim BGB handelt es sich um ein umfassendes Gesetzbuch, das zahlreiche Themenfelder abdeckt. Zum einen finden sich in ihm viele grundlegende Definitionen, was zum Beispiel die Rechtsfähigkeit natürlicher Personen oder die Art eingetragener Vereine betrifft. Zum anderen beinhaltet das Bürgerliche Gesetzbuch vielfältige konkrete Regelungen. Zu den Rechtsgebieten gehören unter anderem:
Das Gesetzbuch ist die grundsätzliche Basis für sämtliche Wirtschaftsbeziehungen. Viele juristischen Auseinandersetzungen innerhalb des ökonomischen Handelns lassen sich anhand der Paragrafen im BGB regeln. Seit der Gründung des BGBs 1896 hat der Gesetzgeber die rechtlichen Regelungen stets an geänderte Rahmenbedingungen angepasst. Ein Beispiel sind die Regeln bezüglich Zahlungsdienstleister inklusive E-Geld, diese Herausforderungen gab es bei der Erstformulierung des Gesetzbuches noch gar nicht.
Das Bürgerliche Gesetzbuch fungiert als Hauptquelle des Privatrechts, zusätzlich bestimmen Nebengesetze das Privatrecht. Aus technischen und politischen Gründen hat der Gesetzgeber weitere Gesetze des Privatrechts beschlossen, beispielsweise das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Diese Gesetze erweitern das Recht im Bürgerlichen Gesetzbuch, spezifizieren es in vielen Fällen. Die wesentlichen Grundlagen stehen aber im Bürgerlichen Gesetzbuch, die Nebengesetze sind Ergänzung.
Das BGB teilt sich in fünf Abschnitte ein:
Diese Oberkapitel enthalten zahlreiche Einzelregelungen, im Kapitel Recht der Schuldverhältnisse zum Beispiel zu Kauf-, Miet- und Dienstverträgen sowie zum Bereicherungs- und Deliktsrechts. Das vierte Buch zum Familienrecht beinhaltet alle Aspekte zur Ehe und zum Sorgerecht.