Bilanz

Die Bilanz ist die Gegenüberstellung aller Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Schulden) eines Unternehmens zu einem bestimmten Datum, dem sogenannten Bilanzstichtag. Sie ist ein betriebswirtschaftliches Instrument, das seine Regelung im Handels- und Gesetzbuch (HGB) hat. Zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bildet sie den Jahresabschluss eines Unternehmens. Unter dem Grundsatz der Bilanzidentität ist festgesetzt, dass die Schlussbilanz eines Geschäftsjahres mit der Eröffnungsbilanz des darauffolgenden Jahres übereinstimmen muss. Da die Bilanzsumme, die Differenz zwischen Aktiva und Passiva, auch steuerrechtliche Relevanz hat, gibt es neben der Handelsbilanz auch die Steuerbilanz.

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Aktiva und Passiva als Bilanzpositionen

Die Vermögenswerte oder Aktiva stellen die linke Seite der Bilanz dar. Grundsätzlich ist es so, dass Werte, die näher an der Liquidität, also dem Geldsektor angesiedelt sind, weiter unten auftauchen. Eine Maschine steht also beispielsweise weiter oben als Bilanzposition als das Bankguthaben einer Firma.
In den Aktiva werden das Anlage- und das Umlaufvermögen eines Unternehmens nach den für die betreffende Rechtsform vorliegenden Regelungen aufgenommen.
Bilanzpositionen aus dem Anlagevermögen sind zum Beispiel die monetäre Bewertung der Grundstücke und Gebäude eines Unternehmens sowie ihres Maschinen-und Fuhrparks. Anlagevermögen sind immer Immobilien oder Gegenstände, die für die langfristige Nutzung in einem Betrieb bestimmt sind.
Zum Umlaufvermögen gehören dagegen die eher kurzfristigen Werte wie die zu verbrauchenden Vorräte, die aus Rechnungen resultierenden Forderungen oder die Kasse der Firma.

Die Schulden oder Passiva stellen die rechte Seite der Bilanz dar. Hier stehen die Positionen, die anzeigen, aus welchen Mitteln die Werte der linken Seite finanziert sind. Ganz oben steht das Eigenkapital des jeweiligen Betriebes. Es folgen Rückstellungen des Unternehmens, seine Verbindlichkeiten, so zum Beispiel aus Lieferantenrechnungen, und Steuerverbindlichkeiten. Auf beiden Bilanzseiten gibt es die sogenannten Rechnungsabgrenzungsposten, die Positionen beinhalten, bei denen Einnahme und Ertrag beziehungsweise Ausgabe und Aufwand in zwei verschiedene Geschäftsjahre fallen.

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