Bilanzadressaten

Die Bilanz eines Unternehmens richtet sich an verschiedene Personengruppen, die ein wirtschaftliches oder rechtliches Interesse an der Unternehmenssituation haben. Diese Personengruppen werden als Bilanzadressaten bezeichnet. Unterschieden wird hierbei zwischen internen und externen Bilanzadressaten.

Bilanzierende Unternehmen sind verpflichtet, ihre Bilanzen elektronisch an die Finanzbehörde zu übermitteln. Im Billomat Magazin erfähst du mehr Fakten und Hinweise über die E-Bilanz.

Interne Bilanzadressaten

Die erste Gruppe von Personen, an die sich die Unternehmens Bilanz richtet, sind die sogenannten internen Bilanzadressaten. Diese Personen haben oft aus persönlichen Gründen ein Interesse an der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens. Hierzu zählen:

  • Geschäftsführung
  • Gesellschafter
  • Betriebsrat und Personal
  • Aufsichtsräte

Die in einer Unternehmensbilanz zusammengestellten Informationen dienen in erster Linie der Geschäftsführung als Grundlage für weitere unternehmerische Entscheidungen. Die Gesellschafter eines Unternehmens wollen natürlich wissen, wie sich das Unternehmen und damit ihr Geschäftsanteil im vergangenen Geschäftsjahr entwickelt hat. Für den Betriebsrat und allgemein die Beschäftigten eines Unternehmens sind die Bilanzdaten ebenfalls von Interesse. Anhand der Daten können Betriebsrat und Personal erkennen, ob das Unternehmen wirtschaftlich gesund und damit die Arbeitsplätze zumindest in näherer Zukunft sicher sind. Nicht zuletzt kann der Aufsichts- oder Beirat eines Unternehmens anhand der Bilanz feststellen, ob die Geschäftsleitung zum Wohle des Unternehmens gewirtschaftet und Vorgaben erfüllt hat.

Bilanzadressaten
Als Bilanzadressaten werden die Personen innerhalb oder außerhalb eines Unternehmens bezeichnet, an die eine Unternehmensbilanz gerichtet ist.

Externe Bilanzadressaten

Neben den internen Bilanzdaten gibt es eine zweite, weiter gefasste Personengruppe der sogenannten externen Bilanzadressaten. Hierzu zählen insbesondere

  • Finanzamt
  • Banken
  • Aktionäre und Investoren
  • Gewerkschaften
  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Das Finanzamt und Banken sind neben Aktionären und Investoren die wichtigsten externen Bilanzadressaten eines Unternehmens. Der in einer Bilanz ausgewiesene Gewinn oder Verlust dient dem Finanzamt zur Festlegung der vom Unternehmen zu leistenden Steuern. Für Investoren und Aktionäre dient die Bilanz als Grundlage für ihre Investitionsentscheidungen.

Weitere Personengruppen, die sich für die Bilanz eines Unternehmens und dessen wirtschaftliche Entwicklung interessieren, sind Finanzanalysten, Journalisten, Wirtschaftswissenschaftler oder das Statistische Bundesamt.

Externe Bilanzadressaten sind in der Regel vor allem an der finanziellen Stabilität und Ertragskraft eines Unternehmens interessiert. Für Banken sind die Bilanzdaten von Bedeutung, da sie hieraus erkennen können, ob das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann und eventuell gewährte Kredite zurückgezahlt werden können. Ein ähnliches Interesse haben Lieferanten und Kunden. Lieferanten interessieren sich dafür, ob ein Unternehmen weiterhin in der Lage sein wird, Lieferungen termingerecht zu bezahlen oder ob sich gegebenenfalls Hinweise darauf ergeben, dass zukünftig Lieferung nur noch gegen Vorauskasse erfolgen sollten. Ähnlich ist es bei Kunden, die sichergehen wollen, ob das Unternehmen beispielsweise im Gewährleistungsfall seinen Verpflichtungen nachkommen kann.

Nicht zuletzt hat auch die Öffentlichkeit bei regional bedeutenden Unternehmen ein Interesse an der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn ein Unternehmen der größte Arbeitgeber und der größte Gewerbesteuerzahler in einer Region ist. In einzelnen Bereichen kann die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens sogar von nationalem Interesse sein. Dies gilt beispielsweise für Automobilhersteller, die zusammen mit Zulieferfirmen jeden siebten Arbeitsplatz in Deutschland bereitstellen.

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