Als Bilanzgewinn wird im Rechnungswesen der von Kapitalgesellschaften ausgewiesene Gewinn auf der Passivseite ihrer Bilanz nach teilweiser Ergebnisverwendung bezeichnet. Demgegenüber gibt es auch einen Bilanzverlust, falls ein negativer Gewinn vorliegt. Die Größe ist nicht äquivalent mit dem tatsächlichen Gewinn, den das Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr erwirtschaftet hat. Wird eine Auflistung der Bilanz nach vollständiger Ergebnisverwendung vollzogen, entfällt die Größe.
Bilanzierende Unternehmen sind verpflichtet, ihre Bilanzen elektronisch an die Finanzbehörde zu übermitteln. Im Billomat Magazin erfährst du mehr Fakten und Hinweise über die E-Bilanz.
Der Bilanzgewinn wird im Rahmen des Jahresabschlusses berechnet und anschließend in die Bilanz übernommen. Ausgangspunkt für seine Berechnung ist der Jahresüberschuss, der als Saldo aus sämtlichen Erträgen und Aufwendungen aus der Gewinn- und Verlustrechnung hervorgeht. Zu diesem Wert ist ein Gewinnvortrag aus dem vorigen Geschäftsjahr hinzuzuaddieren oder ein Verlustvortrag abzuziehen, falls ein entsprechender Wert vorliegt. Darüber hinaus sind die Entnahmen aus der Kapital- und der Gewinnrücklage hinzuzuaddieren und die Einstellungen in die Gewinnrücklagen abzuziehen. Eine Übereinstimmung des Bilanzgewinns mit dem Jahresüberschuss liegt also nur vor, wenn kein Gewinn- oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr existiert und es zu keiner Einstellung oder Entnahme aus den Kapital- und Gewinnrücklagen gekommen ist. Vorstand und Aufsichtsrat entscheiden, ob ein Teil des Jahresüberschusses den Rücklagen zugeführt wird. Maximal 50 Prozent des Jahresüberschusses kann in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. In diesem Fall fällt die Höhe des Bilanzgewinns niedriger aus. Zu berücksichtigen sind außerdem die gesetzlichen Vorgaben, nach denen solange fünf Prozent des Jahresüberschusses in die Gewinnrücklagen einzustellen sind, bis Gewinn- plus Kapitalrücklage zehn Prozent des Grundkapitals erreicht haben. Bilanzgewinne stellen kurzfristige Verbindlichkeiten dar, über deren Verwendung die Hauptversammlung (Dividende) entscheidet.
Ein Bilanzgewinn wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen, sofern diese nach teilweiser Ergebnisverwendung erstellt wurde. Die Größe, die eine kurzfristige Verbindlichkeit darstellt, ergibt sich aus dem Jahresüberschuss und wird um Einstellungen und Entnahmen aus den Kapital- und Gewinnrücklagen ergänzt. Über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheidet die Hauptversammlung.