Die Bilanzgliederung beschreibt die systematische Gliederung der Bilanzposten in der Buchhaltung. Die Bilanzgliederung von in Deutschland ansässigen Unternehmen ist in § 266 Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt.
Eine Bilanz erfüllt mit der Dokumentations-, der Informations- und der Gewinnermittlungsfunktion gleich mehrere Funktionen.
Seit 2014 ist die E-Bilanz Pflicht. Einige Fakten und Hinweise zur E-Bilanz haben wir Dir in unserem Billomat Magazin zusammengefasst.
Die Bilanz besteht aus zwei Seiten, Aktiva und Passiva, und einer Bilanzsumme, die auf beiden Seiten der Bilanz als Folge der doppelten Buchführung gleich ist.
Auf der linken Seite der Bilanz, der sogenannten Aktiva, wird die Mittelverwendung beschrieben. Die einzelnen Bilanzpositionen der Aktiva unterteilen sich in Anlagevermögen (Immaterielle Vermögensgegenstände, Gebäude, Maschinen und Wertpapiere des Anlagevermögens) und Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere des Umlaufvermögens, Kassenbestand) und sind nach deren Liquidierbarkeit von oben nach unten geordnet.
Da mit der Bilanz die Vermögens- und Ertragslage des laufenden Geschäftsjahres eines Unternehmens abgebildet werden soll, folgt nach Anlage- und Umlaufvermögen der sogenannte aktive Rechnungsabgrenzungsposten, der periodenfremde Aufwände, die bereits beglichen, jedoch erst in der nächsten Bilanzperiode anfallen, enthält.
Anschließend folgen die aktiven latente Steuern, die aus der Ungleichheit von Steuer- und Handelsbilanz resultieren können und zukünftige Steuervorteile abbilden. Falls ein nicht durch das Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag vorliegt, ist dieser anschließend aufzuführen.
Die Passivseite (Passiva) der Bilanzgliederung beschreibt die Mittelherkunft und unterteilt sich in Positionen des Eigen- und Fremdkapitals. Das Eigenkapital untergliedert sich in gezeichnetes Kapital, Kapital- und Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag und den in der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelten Jahresüberschuss. Die bereits zum Fremdkapital zählenden Rückstellungen fallen für Pensionen des Personals, Steuern oder mögliche Prozesskosten in der nächsten Geschäftsperiode an. Danach folgen sämtliche Verbindlichkeiten des Unternehmens, etwa gegenüber Kreditinstituten oder aus Lieferungen und Leistungen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten und die passiven latenten Steuern folgen anschließend.
Die Struktur der Bilanz ist gemäß § 266 HGB vorgegeben. Die Bilanz besitzt mit Aktiva und Passiva zwei Seiten. Die Bilanzsumme ist auf beiden Seiten gleich. Die Bilanz unterscheidet Positionen der Mittelverwendung und Mittelherkunft.
Kaufleute, AGs und GmbHs und Gewerbetreibende, die einen Gewinn über 60.000 Euro im Jahr bzw. über 600.000 Euro Umsatz im Jahr erzielen, sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Eine Ausnahme bilden dabei Freiberufler und Kleingewerbetreibende. Die doppelte Buchführung schließt am Ende des Geschäftsjahres mit einer Bilanz ab.
>> Mehr Informationen: Wer ist zur doppelten Buchführung verpflichtet?
Bilanzierenden Unternehmen sind seit 2014 dazu verpflichtet, eine elektronische Bilanzen (kurz: E-Bilanz) an die Finanzbehörde zu übergeben.
> Hinweise zur E-Bilanz: Hier erfährst Du, in welchem Format die E-Bilanz übermittelt werden muss und welche Inhalte verpflichtend sind.