Die Bilanzierung meint zum einen den Kontoausgleich der Soll und Haben Seite. Zum anderen steht der Begriff für den Ansatz der Bilanz, dessen Pflicht sich aus § 242, § 246 ff des Handelsgesetzbuches (HGB) ergibt. Zur Bilanz verpflichtet sind demnach Kaufleute, die der doppelten Buchführungspflicht unterliegen. Die Bilanzierung ist ein aufwändiges Verfahren, an dessen Ende die Bilanz des Geschäftsjahres steht, welche Aufschluss über alle Vermögensgegenstände und Bewegungen des Unternehmens gibt. Unternehmen unter 50.000 Euro Jahresüberschuss und 500.000 Euro Umsatz können von der Bilanzpflicht befreit werden.
Im Billomat Magazin erklären wir dir die Ziele der Bilanzanalyse: Was sagen die Zahlen über dein Unternehmen aus?
In der Bilanz eines Unternehmens werden, nach Konto und Büchern getrennt, alle Vermögens- und Kapitalgegenstände aufgelistet, die innerhalb eines Geschäftsjahres bestanden, erworben oder veräußert wurden. Nach der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gliedert sich die Bilanz dabei in Soll und Haben, Aktiva und Passiva. Die Doppelte Buchführung verpflichtet zum Ausgleich beider Seiten mit den Datensätzen der jeweils anderen Seite. Ein Plus in den Aktive ergibt also ein Minus in den Passiva und umgekehrt. So ist innerhalb der Bilanz sichergestellt, dass die Buchungen sich decken. Diesen Prozess bezeichnet man ebenso als Bilanzierung wie die Anfertigung der gesamten Bilanz. Zur Durchführung der Bilanzierung ist eine sorgsame elektronische Buchführung unerlässlich.
Bei der Eröffnung, Erstellung und dem Abschluss einer Bilanz ist es für Buchhalter wichtig, alle Berichte zu Gegenständen und Kapital komplett und im Detail vorliegen zu haben. Die Bilanz teilt sich in zwei Seiten.
Bei den Aktiva sind zu verbuchen:
Zu den Passiva der Bilanz zählen:
Das Erstellen der Bilanz kann stets erst nach dem letzten Geschäftstag des Jahres erfolgen. Die Eröffnungsbilanz wird einmalig bei Gründung erstellt, danach ersetzt die detaillierte Bilanz den Jahresabschluss. Unternehmen, welche der Bilanzierungspflicht nicht unterliegen, können einen vereinfachten Jahresabschluss erstellen. Ist jedoch auf lange Sicht ein Umstieg in eine höhere Umsatzklasse geplant, sollte die doppelte Buchführung von Anfang an betrieben werden, um alle Daten jederzeit bei Bedarf zur Hand zu haben. Elektronische Buchhaltungslösungen vereinfachen das Erstellen der Bilanz zum Teil erheblich, da sie Daten automatisch in die korrekten Bücher einordnen, wenn diese zuvor korrekt verbucht wurden.