Bilanzierung

Die Bilanzierung meint zum einen den Kontoausgleich der Soll und Haben Seite. Zum anderen steht der Begriff für den Ansatz der Bilanz, dessen Pflicht sich aus § 242, § 246 ff des Handelsgesetzbuches (HGB) ergibt. Zur Bilanz verpflichtet sind demnach Kaufleute, die der doppelten Buchführungspflicht unterliegen. Die Bilanzierung ist ein aufwändiges Verfahren, an dessen Ende die Bilanz des Geschäftsjahres steht, welche Aufschluss über alle Vermögensgegenstände und Bewegungen des Unternehmens gibt. Unternehmen unter 50.000 Euro Jahresüberschuss und 500.000 Euro Umsatz können von der Bilanzpflicht befreit werden.

Im Billomat Magazin erklären wir dir die Ziele der Bilanzanalyse: Was sagen die Zahlen über dein Unternehmen aus?

Definition Bilanzierung und Bilanz

In der Bilanz eines Unternehmens werden, nach Konto und Büchern getrennt, alle Vermögens- und Kapitalgegenstände aufgelistet, die innerhalb eines Geschäftsjahres bestanden, erworben oder veräußert wurden. Nach der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gliedert sich die Bilanz dabei in Soll und Haben, Aktiva und Passiva. Die Doppelte Buchführung verpflichtet zum Ausgleich beider Seiten mit den Datensätzen der jeweils anderen Seite. Ein Plus in den Aktive ergibt also ein Minus in den Passiva und umgekehrt. So ist innerhalb der Bilanz sichergestellt, dass die Buchungen sich decken. Diesen Prozess bezeichnet man ebenso als Bilanzierung wie die Anfertigung der gesamten Bilanz. Zur Durchführung der Bilanzierung ist eine sorgsame elektronische Buchführung unerlässlich.

Inhalte der Bilanz

Bei der Eröffnung, Erstellung und dem Abschluss einer Bilanz ist es für Buchhalter wichtig, alle Berichte zu Gegenständen und Kapital komplett und im Detail vorliegen zu haben. Die Bilanz teilt sich in zwei Seiten.

Bei den Aktiva sind zu verbuchen:

  • Anlagevermögen: Anlagen wie Immaterielle Güter, Sacheinlagen und Finanzanlagen werden eingelegt oder entnommen. Auch wenn keine Bewegung im Geschäftsjahr erfolgt, müssen sie als Aktiva erfasst werden.
  • Umlaufvermögen: Werte die sich ständig ändern, zählen zum Umlaufvermögen. Dies betrifft Vorräte (Lager), Forderungen, Liquide Mittel (Kasse u.a.) und Wertpapiere, die Wertschwankungen unterliegen.

Zu den Passiva der Bilanz zählen:

  • Eigenkapital: Mittel die dem Unternehmen selbst zur Verfügung stehen, zählen zu den Passiva. Zu verbuchen sind hier Gezeichnetes Kapital, Rücklagen und der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag.
  • Fremdkapital: Rückstellungen und Verbindlichkeiten, die anderen Unternehmen und Dienstleistern zugestanden werden, sind als Fremdkapital zu verbuchen.

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Bilanzierung am Jahresende

Das Erstellen der Bilanz kann stets erst nach dem letzten Geschäftstag des Jahres erfolgen. Die Eröffnungsbilanz wird einmalig bei Gründung erstellt, danach ersetzt die detaillierte Bilanz den Jahresabschluss. Unternehmen, welche der Bilanzierungspflicht nicht unterliegen, können einen vereinfachten Jahresabschluss erstellen. Ist jedoch auf lange Sicht ein Umstieg in eine höhere Umsatzklasse geplant, sollte die doppelte Buchführung von Anfang an betrieben werden, um alle Daten jederzeit bei Bedarf zur Hand zu haben. Elektronische Buchhaltungslösungen vereinfachen das Erstellen der Bilanz zum Teil erheblich, da sie Daten automatisch in die korrekten Bücher einordnen, wenn diese zuvor korrekt verbucht wurden.