Der Begriff stammt aus dem Rechnungswesen und beschreibt einen der elementarsten Grundsätze im Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchführung (GoB). Ein wichtiger Bestandteil bei der Kontinuität von Bilanzen ist die so genannte Bilanzidentität. Diese liegt dann vor, wenn die Eröffnungsbilanz des begonnen Wirtschaftsjahres mit der Abschlussbilanz des Folgejahres übereinstimmt. Sowohl der Gesetzgeber als auch Finanz- bzw. Wirtschaftsexperten sprechen an dieser Stelle in der Regel von der „Wahrung der Bilanzidentität“. Oftmals werden die verschiedenen Grundsätze der Bilanzkontinuität als Stetigkeit oder als Stetigkeitsprinzip bezeichnet.
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Die Unterscheidung in eine materielle und formelle Kontinuität von Bilanzen dient in erster Linie der rechnerischen Abgrenzung. Der formelle Aspekt dient insbesondere der Vergleichbarkeit von Bilanzen. Dabei müssen neben der Bezeichnung der jeweiligen Bilanzposten, die Bilanzgliederung sowie die inhaltliche Abgrenzung für die folgenden Jahre vom Kaufmann übernommen werden. Aus dieser Vorgehensweise resultiert eine gute Möglichkeit, um Vergleiche von Bilanzposten über einen variablen Zeitraum anzustellen. Eine Änderung der einzelnen Posten ist dabei nur dann zulässig, wenn es hierfür wichtige Gründe aus wirtschaftlicher Sicht gibt. So sollen Änderungen jedweder Art verhindert werden. Für den materiellen Aspekt bei der Kontinuität von Bilanzen bekommt die Bewertungsstetigkeit eine wichtige Rolle zugesprochen. Die Anwendung gleichbleibender Methoden und Bewertungsgrundsätzen haben dabei höchste Priorität. Alle in einer Bilanz erfassten Werte müssen in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden.