Bilanzstichtag

Ein Geschäftsjahr endet mit einem Stichtag, dem Bilanzstichtag, welcher als festgesetzter Termin für den Abschluss aller Konten eines Unternehmens zählt. Im Vorfeld ist es notwendig, alle Bewertungen vorzunehmen und beispielsweise Abschreibungen und Forderungen, sowie Inventuren zu realisieren und diese in den Abschluss zu integrieren. Dieser Stichtag ist meist identisch mit dem Abschluss eines Kalenderjahres, kann bei abweichendem Geschäftsjahr aber auch auf jeden anderen Termin festgesetzt werden. Der am häufigsten gewählte Zeitpunkt außerhalb des Kalenderjahres ist das Datum der Unternehmenseröffnung. Bei Aktiengesellschaften wird in der Regel auf das Ende des Kalenderjahres fokussiert, während sich das Geschäftsjahr bei kleinen Unternehmen oder Handwerksbetrieben meist auf einen abweichenden Zeitpunkt konzentriert. Der Bilanzstichtag ist ein wichtiger Bereich der steuerlichen Abrechnung und orientiert sich auf die Bewertung der maßgeblichen Verhältnisse eines Unternehmens.

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Fakten zum jährlichen Geschäftsabschluss und der Einfluss in die steuerliche Abrechnung

Grundlage der Abrechnung zum Abschluss eines Geschäftsjahres ist der Bilanzstichtag, auf dem die Bewertung nach Abschluss eines Jahres aufbaut. Jeder Kaufmann und Unternehmer ist verpflichtet, die Bilanzierung aller Konten nach steuerlichen Vorschriften vorzunehmen und dabei sowohl Ergebnisse aus Inventuren, Abschreibungen von Sachwerten und weiterer einflussnehmenden Faktoren zu berücksichtigen. Nicht nur bereits eingetretene Ereignisse, sondern auch den Anzeichen nach zu beurteilende Bewertungen von Bedeutung werden zum Abschluss eines Geschäftsjahres berücksichtigt und beeinflussen die steuerliche Veranlagung des Unternehmens. Beim Stichtag zur Bilanzierung handelt es sich um ein jährlich wiederkehrendes Datum, zu dem alle Konten abgeschlossen und für das gesamte Jahr bewertet werden. Vorhersehbare Ereignisse bei Geldeingängen und -Ausgängen müssen in die Bewertung einfließen und beim Kontenabschluss eingerechnet werden. Für den Abschluss gelten gesetzliche Regelungen des Steuerrechts.