Die Börse ist traditionell der Ort, an dem in einem organisierten Rahmen Waren gehandelt werden. Heute meint der Begriff vor allem die Börsen in New York, Frankfurt und Tokio, an denen Wertpapiere gehandelt werden. Große Warenbörsen dagegen sind beispielsweise auf Edelmetalle, seltene Erden oder wertvolle Lebensmittel wie Kaffee spezialisiert.
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Börsen unterscheiden sich von Marktplätzen oder Auktionen durch das Merkmal des organisierten Handels. Zwar spricht man auch bei Plattformen wie Ebay umgangssprachlich von einer Onlinebörse, korrekt wäre hier jedoch das Onlineauktionshaus. An der Börse werden nicht einzelne Unikate oder besondere Artikel gehandelt, sondern große Mengen einer bestimmten Ware. So kann ein Großhändler beispielsweise einige hundert Tonnen Qualitätsmehl erwerben, um diese dann wiederum Bäckereien anzubieten.
An Wertpapierbörsen wie in Frankfurt am Main werden im Grunde lediglich digitale Kurse gehandelt und die Ware selbst einem Wertpapierportfolio gutgeschrieben. Die Endkunden sind dabei selten persönlich vor Ort. Auch Devisen, Warentermingeschäfte und Derivate werden an eigens dafür eingerichteten Börsen gehandelt. Keines der Produkte ist dabei ein Einzelstück. Auch Dienstleistungen, Emissionen, Strom und Software werden an Börsen in großen Mengen gehandelt.
Sowohl Wertpapier– als auch andere Börsen werden mittlerweile analog und digital betrieben. Plattformen wie Xetra kommen praktisch komplett ohne menschliches Zutun aus und auch im Wertpapierhandel können Bots mittlerweile profitable Deals abschließen und dabei Handelstrends, News und Prognosen berücksichtigen.
Eine Börse auf der besonders hohe Werte gehandelt werden, über die ein abschließendes Urteil gefällt werden muss, werden jedoch nach wie vor von Maklern und Händlern besucht. Wer einige Containerschiffe eines bestimmten Rohstoffes ordert, möchte zuvor die Ware gesehen haben, für die er sich entscheidet. Der Trend geht jedoch zu einer Mischform aus automatisiert und menschlich gesteuert, bei der Makler über einen Bot oder Chatbot Geschäfte abschließen.
In Deutschland müssen mindestens 3 inländische Tageszeitungen überregional über Börsenkurse und Neuigkeiten der Börse berichten, so will es § 32 Abs. 5 Börsengesetz. So ist eine Monopolstellung der Berichterstattung und Manipulation der Börsenkurse weitestgehend ausgeschlossen. Die Kurse lassen sich allerdings heute digital in Echtzeit anzeigen.
Börsenkurse wie an der Tokioter Börse ändern sich im Sekundentakt. Durch die großen Wertpapiermengen, die gehandelt werden, kann eine unbemerkt gefallene Kommastelle bereits Millionenschaden anrichten.