Bruttobetrag

Der in Bruttobetrag enthaltene Wortteil „brutto“ stammt ursprünglich vom lateinischen Wort „brutus“. Brutus bedeutet übersetzt in etwa „unrein“ oder „roh“. Der Bruttobetrag ist demnach ein Rohbetrag. Roh bedeutet, dass in diesem Betrag zusätzlich zum Warenwert die Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer enthalten ist. Nach Abzug dieser Steuern ergibt sich der Nettobetrag.

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Der Bruttobetrag in Rechnungen

Auf Rechnungen für Warenlieferungen oder Dienstleistungen, die innerhalb Deutschlands erfolgen oder in Deutschland erbracht werden, wird immer der Bruttobetrag ausgewiesen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Rechnungen für Privatkunden oder andere Unternehmen handelt.

Der Unterschied besteht darin, dass auf Rechnungen, die ein Unternehmen für ein anderes Unternehmen ausstellt, neben dem Bruttobetrag der Nettobetrag und der Mehrwertsteuerbetrag angegeben werden. Die Summe aus Nettobetrag und Mehrsteuerbetrag ergibt den Bruttobetrag, zusätzlich findet sich auf diesen Rechnungen die Angabe, welcher Mehrwertsteuersatz verwendet wurde. Beispielsweise 19 % oder 7 %. Für Unternehmen ist der Nettobetrag wichtiger. Der Mehrwertsteuerbetrag ist für Unternehmen nur ein sogenannter Durchlaufender Posten. Den Unterschied zwischen brutto und netto kannst Du hier nachlesen.

Wenn die selbst bezahlten Mehrwertsteuerbeträge höher sind, als die erhaltenen Beträge, wird die Differenz dem Unternehmen vom Finanzamt im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung erstattet. Wenn die eingenommenen Mehrwertsteuerbeträge die selbst bezahlten Beträge übersteigen, muss die Differenz an das Finanzamt abgeführt werden. Die im Bruttobetrag enthaltene Mehrwertsteuer hat somit keinen Einfluss auf das Betriebsergebnis des Unternehmens.

Im Gegensatz dazu wird bei Rechnungen, die für Verbraucher oder Endkunden ausgestellt werden, meist kein Nettobetrag angegeben. Auf diesen Rechnungen findet sich in der Regel Hinweis, dass ein bestimmter Mehrwertsteuerbetrag im Bruttobetrag enthalten ist. Für Verbraucher ist der Nettobetrag insofern uninteressant, da sie die bezahlte Mehrwertsteuer nicht vom Finanzamt erstattet bekommen.

Bruttobeträge in Rechnungen für innergemeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen

Wenn ein Unternehmen Waren in ein anderes Land der Europäischen Union liefert, handelt es sich um eine sogenannte Innergemeinschaftliche Lieferung. Diese Lieferungen sind immer umsatzsteuerfrei. Das heißt, in den Rechnungen für diese Lieferungen wird nur der Nettobetrag angegeben. Eine Berechnung der Mehrwertsteuer und eine Angabe des Bruttobetrages erfolgen nicht. Im Unterschied hierzu müssen Rechnungen für Dienstleistungen, die von einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland in einem anderen EU-Land erbracht werden, egal ob für Endkunden oder andere Unternehmen, den Bruttobetrag und den Mehrwertsteuerbetrag enthalten. Die erhaltene Mehrwertsteuer muss in diesem Fall vom Unternehmen an das Finanzamt in Deutschland abgeführt werden.

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