Buchführung

Als Buchführung wird die lückenlose und geordnete Auflistung sämtlicher Geschäftsvorgänge eines Unternehmens bezeichnet, die durch Belege auch von Dritten nachvollzogen werden kann. Im externen Rechnungswesen ist die Doppik gebräuchlich, bei dem mit jeder Buchung Soll an Haben gebucht wird und mindestens zwei Konten angesprochen werden.

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Buchführungspflicht

In Deutschland sind sämtliche Unternehmen der Buchführungspflicht unterworfen, das heißt, sie müssen durch die Führung von Konten Rechenschaft ablegen und jederzeit einen Einblick in ihre Geschäfte geben können. Dabei müssen sie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB) beachten. Nach den GOB sind alle Geschäftsvorgänge wahrheitsgemäß und lückenlos aufzulisten (Prinzipien der Wahrheit und Klarheit).

Von der einzelnen Buchung zur Bilanz

Jeder Buchungsvorgang spricht mindestens zwei Konten an. Zwischen den Konten gibt es Unterschiede, so wird zwischen Aufwands-, Ertrags- und Bestandskonten unterschieden. Die einzelnen Konten werden fortlaufend geführt und zum Jahresende hin aufgelöst. Die ermittelten Salden gehen direkt in die Bilanz oder über Zwischenkonten indirekt in die Bilanz ein. Aufwands- und Ertragskonten werden in der sogenannten Gewinn- und Verlustrechnung (GuV-Konto) zusammengefasst und gehen im Rahmen des Jahresabschlusses als Jahresüberschuss (Erträge größer als Aufwendungen) oder Jahresfehlbetrag (Aufwendungen größer als Erträge) in die Bilanz ein. Bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung haben die Buchhalter mit dem Umsatzkosten- und dem Gesamtkostenverfahren zwei verschiedene Verfahren zur Auswahl. Die Bilanz stellt eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung des Vermögens und der Schulden dar, in die die Daten des externen Rechnungswesens einfließen. Gleichzeitig müssen Unternehmen auch eine Inventur zur Bestandsprüfung durchführen.

Zusammenfassung zur Buchführung

Unternehmen sind in Deutschland der Buchführungspflicht unterworfen und müssen dabei die GOB beachten. Die Doppik führt bei jedem Geschäftsvorgang zu einer Buchung Soll an Haben und spricht mindestens zwei Konten an. Es wird zwischen Bestands,- Aufwands- und Ertragskonten unterschieden, deren Salden entweder direkt in die Bilanz oder über das GuV-Konto abgeschlossen und anschließend in die Bilanz eingehen.

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