Buchungsperiode

Die Buchungsperiode enthält alle Buchungen, Konten und Debitoren eines Abrechnungszeitraumes und wird in Unternehmen zur Abgrenzung von Wirtschaftszeiträumen genutzt. Die Buchungsperiode ist der zeitlichen Rahmen für die Zuordnung von Buchungen zu den Jahresabschlüssen, Monatsabschlüssen oder Quartalsabschlüssen und Grundlage für die Ermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung oder dient der Abgrenzung von Abschreibungen.

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Zugelassene Zeiträume für Buchungsperioden

Für den nach HGB gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss wird das gesamte Geschäftsjahr als Buchungs- oder Rechnungsperiode betrachtet. Für eine differenziertere Auswertung des wirtschaftlichen Erfolges und der Entwicklung eines Unternehmens kann das Geschäftsjahr in

  • monatliche
  • vierteljährliche und
  • halbjährliche

Buchungsperioden unterteilt werden. Auf diese Weise wird die Erstellung von monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen Abschlüssen erleichtert. Die Dauer der Buchungsperioden wird zu Beginn des Geschäftsjahres bestimmt und sollte für das gesamte Geschäftsjahr beibehalten werden. Eine unterjährige Änderung der Buchungsperioden würde zu Problemen bei der Abgrenzung führen und sollte vermieden werden. Die Buchungsperiode wird daher in der Regel erst zu Beginn eines neuen Buchungsjahres umgestellt.

Um den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens korrekt bestimmen zu können, müssen alle Geschäftsvorfälle periodengerecht, das heißt in der Periode, in der sie entstanden sind, in der Buchführung erfasst werden. Dieser Grundsatz ergibt sich aus den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung und betrifft insbesondere Aufwendungen und Erträge innerhalb der Buchungsperioden. Da nicht alle Geschäftsvorgänge innerhalb einer Buchungsperiode abgeschlossen werden, erfolgt in diesen Fällen die Bildung von Abgrenzungsposten und Rückstellungen.

Abschluss einer Buchungsperiode

Zum Ende der Buchungsperiode werden alle Konten geschlossen und die Salden können für den Rechnungszeitraum ermittelt und ausgewertet werden. Werden die Konten manuell auf Kontenblättern geführt, müssen sie als geschlossen gekennzeichnet werden, um weitere Buchungen in der abgelaufenen Periode zu verhindern. Wenn EDV-Systeme für die Buchführung genutzt werden, erfolgt die Kontenschließung und Sperrung zum Ende der Periode automatisch. Weitere Buchungen in der abgeschlossenen Periode sind dann nicht mehr möglich.

Aus den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung ergibt sich, dass periodenfremde Buchungen gesondert ausgewiesen werden müssen. Dies betrifft insbesondere Buchungen, die einen Einfluss auf das Ergebnis haben, als periodenfremde Buchungen jedoch nicht in das Betriebsergebnis einfließen sollen und dürfen.

Abgrenzungsbuchungen am Ende einer Buchungsperiode

Abgrenzungsbuchungen dienen der Korrektur und müssen am Ende der Buchungsperioden vorgenommen werden. Sie betreffen die in der laufenden oder der folgenden Periode anfallenden Aufwendungen und Erträge insofern sie periodengerecht der nächsten oder der vorherigen Periode anteilig zugeordnet werden müssen. Dies betrifft zum Beispiel Zinsen, Versicherungsbeiträge oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.