Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das Oberste Gericht und die letzte gerichtliche Instanz für Straf- und Zivilverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Der Bundesgerichtshof (BGH) wurde am 1. Oktober 1950 gegründet und hat seinen Sitz in Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof zählt zusammen mit dem Bundessozialgericht, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesfinanzhof und dem Bundesarbeitsgericht zu den fünf obersten Gerichtshöfen in der Bundesrepublik Deutschland.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist eine Behörde des Bundes und untersteht damit wie das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesfinanzhof dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und unterliegt dessen Dienstaufsicht. Wie bei jedem Gericht muss auch bei der Dienstaufsicht durch das Bundesministerium die richterliche Unabhängigkeit der Richter am Bundesgerichtshof gewahrt werden.
Die Hauptaufgabe des BGH besteht in der Entscheidung über Revisionen, die gegen Urteile der Land- und Oberlandesgerichte eingereicht wurden. Im Gegensatz zu beispielsweise Amtsgerichten erhebt der Bundesgerichtshof in der Regel keine neuen Beweise. Die Entscheidung betrifft einzige eine Beurteilung, ob die Urteile der Land- oder Oberlandesgerichte Rechtsfehler enthalten und aus diesem Grund an die untergeordneten Gerichte zurückverwiesen und neu verhandelt werden müssen. Beim Bundesgerichtshof (BGH) selbst kann keine Klage eingereicht werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Annahme eines Revisionsantrages durch den Bundesgerichtshof (BGH) ist, dass die Rechtsanwälte beider Parteien am BGH zugelassen sind.
Der sogenannte Spruchkörper und damit die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) sind in verschiedene Senate eingeteilt. Jeder Senat besteht aus einem Vorsitzenden und sechs bis acht weiteren Mitgliedern. An den Senatsentscheidungen sind nicht immer alle Mitglieder beteiligt. Die Richter arbeiten in sogenannten Sitzgruppen. Entscheidungen fallen immer nur grundsätzlich mit einer Besetzung eines Senats mit 5 Mitgliedern.
Die Verteilung der am BGH verhandelten Verfahren wird auf der Basis eines Geschäftsverteilungsplans geregelt. Der Bundesgerichtshof besteht aus mehreren Strafsenaten für Strafsachen, Zivilsenaten für zivilrechtliche Verfahren und Spezialsenaten zum Beispiel für Patentanwaltssachen, Landwirtschaftssachen oder Wirtschaftsprüfersachen. Die Zuständigkeit der Senate richtet sich beispielsweise für Zivilsachen nach den tangierten Rechtsmaterien, bei Strafsachen in der Regel danach, durch welches Land- oder Oberlandesgericht die zur Revision eingereichten Entscheidung erlassen worden ist.
Als das oberstes Gericht in Deutschland steht der Bundesgerichtshof (BGH) im sogenannten Instanzenzug über den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der jeweiligen Bundesländer. Das bedeutet, dass gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich keine weiteren Rechtsmittel mehr eingelegt werden können. Die Urteile sind mit der Verkündung rechtskräftig. Gegebenenfalls kann gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Im Rahmen dieser Beschwerde erfolgt jedoch keine vollständige Überprüfung der BGH Entscheidung, sondern lediglich eine Prüfung, ob der Bundesgerichtshof im Rahmen des Verfassungsrechts geurteilt hat.
Die Entscheidungen des BGH werden abhängig von ihrem rechtlichen Inhalt durch die verschiedenen Senate getroffen. Daher finden sich richtungsweisende Urteile des BGH aus dem Zivilsenat ebenso wie aus dem Strafsenat, sowie aus dem Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- oder Landwirtschaftssenat.
Der Bundesgerichtshof veröffentlicht seine Urteile, die er ab einschließlich dem Jahr 2000 erlassen hat, auf der Homepage des Gerichts. Dort können aktuelle Entscheidungen eingesehen werden. Entscheidungen, die der Bundesgerichtshof (BGH) bis einschließlich 1999 getroffen hat, müssen Interessierte schriftlich beim Entscheidungsversand des Gerichts anfordern. Für die Zustellung verlangt das Gericht eine Gebühr von 0,50 Euro pro Seite für bis zu 50 Seiten. Für jede weitere Seite fallen 0,15 Euro an. Die gewünschten Entscheidungen schickt das Gericht zusammen mit der Rechnung per Post zu.
Eine Anforderung zur Bereitstellung bestimmter Urteile, die der Bundesgerichtshof (BGH) bis einschließlich des Jahres 1999 erlassen hat, kann an die folgende Adresse gerichtet werden:
Bundesgerichtshof
Entscheidungsversand
76125 Karlsruhe
oder per Fax an die Nummer: 0721-159-5705
oder online über das Kontaktformular des BGH.
Ebenso wie der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seinen Sitz in Karlsruhe. Auch die Einsetzung des BVerfG geht auf die Gründerjahre der Bundesrepublik zurück, als es 1951 eröffnet wurde. Zentrale Aufgabe des BVerfG ist die rechtsverbindliche Auslegung des Grundgesetzes.
Bundesgerichtshof | Bundesverfassungsgericht | |
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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist die höchste Instanz für gerichtliche Verfahren im Instanzenzug. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) übt zwar Kontrolle über strittige Gerichtsentscheidungen aus, gehört jedoch nicht zum Instanzenzug.
Während der Bundesgerichtshof (BGH) die höchste Instanz ist, die für die Anwendung von Gesetzen sorgt, ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zuständig für die Einhaltung der Verfassung.
Aufgaben des Bundesverfassungsgerichts
Da das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland die Grundlage für die Gesetzgebung in Bund und Ländern vorgibt, müssen alle Gesetze den Vorgaben des Grundgesetzes folgen. Aufgrund laufend fortschreitender gesellschaftlicher Veränderungen erlässt der Gesetzgeber zahlreiche neue Gesetze oder ändert bereits bestehende Gesetze. Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe, zu überprüfen, ob neue Gesetze oder die Änderung bestehender Gesetze mit den Vorgaben des Grundgesetzes übereinstimmen.
Befugnisse des BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet in letzter Instanz über Rechtsstreitigkeiten und damit über bereits ergangene Urteile von Gerichten untergeordneter Instanzen. In seiner Rechtsprechung und in der Erfüllung seiner Aufgaben ist der Bundesgerichtshof (BGH) regulär an bestehende Gesetze gebunden.
Befugnisse des BVerfG
Aufgrund seiner Stellung kann das Bundesverfassungsgericht (BVerG) hingegen Gesetze oder Anordnungen aufheben, die der Bundestag beschlossen oder die Regierung erlassen hat, wenn diese nach seiner Rechtsauffassung das Grundgesetz verletzen. Somit steht das Bundesverfassungsgericht als Kontrollorgan über dem Parlament, der Regierung und den Gerichten, indem es darüber wacht, ob diese das Grundgesetz in ihrem Handeln einhalten.
Zuständigkeit BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist als höchste Instanz für die letzte Beurteilung von Gerichtsurteilen untergeordneter gerichtlicher Instanzen zuständig. Kann ein Rechtsstreit durch die untergeordneten Gerichte nicht eindeutig geklärt werden, kann die Partei, die mit dem Urteil nicht einverstanden ist, die nächsthöhere gerichtliche Instanz und schließlich in letzter Instanz den Bundesgerichtshof (BGH) anrufen.
Zuständigkeit BVerfG
Dahingegen hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Aufgabe, Gesetze auf ihre Verfassungskonformität hin zu überprüfen. Diese Aufgabe erfüllt das BVerfG durch die Bearbeitung der folgenden Fälle:
Wirkung des BGH
Als höchste Instanz im Instanzenzug gelten die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) als richtungsweisender Bezugspunkt für untergeordnete Instanzen bei der Auslegung von strittigen Rechtsfragen. Lässt ein Gesetz, das durch den Bundestag beschlossen wurde, in seiner Auslegung und praktischen Anwendung Gestaltungsspielraum, der für Rechtsunsicherheit sorgt, gibt die Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof (BGH) in der Regel die endgültige Auslegung vor. Damit setzt der Bundesgerichtshof (BGH) den Maßstab für eine rechtssichere Auslegung von Gesetzen und Verordnungen, an den sich die untergeordneten Gerichte in ihrer zukünftigen Rechtsprechung halten. Liegen über strittige Rechtsfragen Urteile des Bundesgerichtshofs vor, richten sich nicht nur die untergeordneten Gerichte in ihren nachfolgenden Urteilen nach dem entsprechenden BGH-Urteil aus, auch die Bürger erhalten durch die Rechtsprechung des BGH Rechtssicherheit.
Wirkung des BVerfG
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist nicht nur Gericht, sondern auch ein Verfassungsorgan mit gesetzgeberischer Wirkung. Erklärt das BVerfG ein Gesetz für verfassungswidrig, müssen Regierung und Bundestag das Gesetz gemäß den Vorgaben des Gerichts korrigieren. Damit begrenzt das BVerfG die staatliche Macht und schützt neben dem Grundgesetz insbesondere den Bürger vor grundgesetzwidrigen Übergriffen des Staates.