Bundessteuern

Alle Steuern, die alleine dem Bund zufließen, werden als Bundessteuern bezeichnet. In Artikel 106 I des Grundgesetzes (GG) ist festgelegt, welche Steuern dem Bund zustehen. Hierzu gehören Zölle und alle Verbrauchssteuern, die nicht den Ländern zufließen, wie die Biersteuer, die Branntweinsteuer, Energiesteuer, Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer oder die Tabaksteuer. Nicht zu den Bundessteuern zählt die Steuerarten, die Bund und Länder gemeinsam zufließen. Hierzu zählen die Umsatzsteuer oder die Einkommensteuer. Ebenso zählen Gemeindesteuern wie die Gewerbesteuer nicht zu den Bundessteuern. Insgesamt gibt es in Deutschland 13 verschiedene Steuerarten, deren Aufkommen allein dem Bund zusteht.

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Wie werden Bundessteuern verwendet?

Bundessteuern fließen in den Bundeshaushalt und sind nicht zweckgebunden. Sie dienen zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten wie dem Autobahnbau oder dem Schienenverkehr. Mit den Steuern werden hoheitliche Aufgaben und Institutionen wie der Zoll, Bundesgrenzschutz und Bundespolizei oder die Bundeswehr finanziert. Die Steuereinnahmen des Bundes werden durch Abgaben ergänzt, die ebenfalls in den Bundeshaushalt einfließen, jedoch im Gegensatz zu den Steuern zweckgebunden sind. Ein Beispiel hierfür ist die LKW Maut auf Bundesautobahnen.

Bemessungsgrundlagen für Bundessteuern

Bundessteuern

Die Bemessungsgrundlagen für Bundes- und Gemeinschaftssteuern sind eine statische und zwei dynamische volkswirtschaftliche Größen. Zu den dynamischen Größen zählen der Vermögenszuwachs durch Einkommen und der Konsum durch Güterverbrauch. Die statische Größe ist das vorhandene Kapital oder Vermögen der Bundesbürger. Anhand dieser Bemessungsgrundlagen werden Bundessteuern eingeteilt in

  • Verkehrssteuern
  • Verbrauchssteuern
  • Besitzsteuern

Verkehrssteuern: Zu den Verkehrssteuern zählen unter anderem die Grunderwerbsteuer und die Versicherungssteuer. Verkehrssteuern werden in Deutschland für die Teilnahme am Wirtschafts- und Rechtsverkehr vom Bund und von den Ländern erhoben. Die Umsatzsteuer ist eine Gemeinschaftssteuer, deren Aufkommen zwischen Bund und Ländern aufgeteilt wird.

Verbrauchssteuern: Verbrauchssteuern wie die Stromsteuer, die Branntweinsteuer oder die Tabaksteuer werden vom Bund allgemein auf den Verbrauch von Gütern erhoben.

Besitzsteuern: Die Besitzsteuern werden noch einmal in Ertragssteuern und in Substanzsteuern aufgeteilt. Ertragssteuern wie die Einkommens- und Körperschaftssteuer werden auf einen Vermögenszuwachs bei Privatpersonen und Unternehmen erhoben und sind zum Teil Gemeinschaftssteuern. Zu den Substanzsteuern zählt unter anderem die Grundsteuer. Substanzsteuern werden allgemein auf den Besitz von Vermögensgegenständen erhoben.

Es obliegt allein dem Bund, die Art und Höhe der Bundessteuern festzulegen. Im Laufe der Zeit werden immer wieder Steuern abgeschafft wie beispielsweise die Zuckersteuer im Jahr 1993, oder neu geschaffen und es werden Steueraufkommen von den Ländern zum Bund verlagert wie im Jahr 2009 die KFZ-Steuer, die bis dahin zu den Ländersteuern zählte.

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