Als Teilbereich des Controllings dient das Berichtswesen sowohl der Aufbereitung als auch Bereitstellung von unternehmensrelevanten Informationen für Abteilungsleiten, das Management oder politische Entscheider. Berichte dieser Art werden in der Regel zum Zweck eines Haushaltsüberblickt von Mitarbeitern der Rechnungsprüfung. In kleineren Betrieben übernehmen oftmals andere Organisationseinheiten Berichts- bzw. Controllingaufgaben, um sich einen bestmöglichen Überblick über aktuell vorliegenden Sachverhalten zu verschaffen. Grundlage für die Gewinnung und Aufbereitung von Informationen ist die so genannten Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Um den Grad der Informationsqualität möglichst hoch zu halten, muss die KLR lückenlos sein und mit großer Sorgfalt gepflegt werden. Andernfalls entsteht ein falsches Unternehmensbild, welches nicht den tatsächlichen Umständen entspricht.
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Das Berichtswesen unterteilt sich in Standardberichte, Ad-hoc-Berichte sowie Abweichungsberichte. Ein Standardbericht wird üblicherweise in regelmäßigen Abständen, wie zum Beispiel monatlich oder nach jedem abgelaufenen Quartal, erstellt. Sollte beispielsweise eine Führungskraft eine Auskunft über die aktuelle Unternehmenssituation dringend benötigen, können so genannte Ad-hoc-Berichte von Bedeutung sein. Diese werden erst zum Zeitpunkt einer eingehenden Anfrage durch einen Entscheidungsträger erstellt. Von einem Abweichungsbericht ist dann die Rede, wenn festgestellt werden soll, um ein bestimmte Wert über- bzw. unterschritten wurde. Die Form der Berichtsführung kommt vor allem in EDV-Abteilungen sowie in Organisationseinheiten im Bereich der Qualitätssicherung zum Einsatz.