Darlehen

Was ist ein Darlehen?

Die rechtlichen Grundlagen für ein Darlehen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Demnach ist ein Darlehen ein Vertrag im Sinne des Schuldrechtes bei dem der Darlehensgeber (zum Beispiel eine Bank, wenn es sich um ein Bankdarlehen handelt) dem Darlehensnehmer Geld oder eine Sache für einen befristeten Zeitraum übereignet oder zur Nutzung überlässt. Die grundsätzlichen Pflichten von Darlehensgeber und Darlehensnehmer sind ebenfalls im BGB geregelt. Zur Verpflichtung des Darlehensgebers gehört es, den Darlehensbetrag dem Darlehnsnehmer in voller Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, den überlassen Betrag zurück zu bezahlen. Für die Überlassung erhält der Darlehensgeber in der Regel eine Verzinsung. Die Verzinsung ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Sie kann in einem gewissen Rahmen frei zwischen den Vertragsparteien verhandelt werden. Wird eine Verzinsung vereinbart, so dürfen die Zinsen ein allgemein übliches Maß nicht übersteigen. Sind die verlangten Zinsen wesentlich überhöht, handelt es sich um Wucher.

Was ist der Unterschied zwischen Darlehen und Kredit?

Die Begriffe Kredit und Darlehen werden allgemein synonym verwendet und meistens mit Banken assoziiert. In weiten Teilen überschneidet sich die Bedeutung tatsächlich, dennoch bestehen gewisse Unterschiede, die im BGB näher definiert sind. Der Begriff Kredit ist nur bei der Übereignung von Geld für eine kurzfristige Finanzierung zutreffend. Als Darlehen werden die Überlassung einer Sache (Sachdarlehen, ) und die Übereignung von Geld (Gelddarlehen, ) für einen mittel- bis langfristigen Zeitraum bezeichnet.

Darlehen: Welche Arten in Bezug auf die Rückzahlung gibt es?

Darlehen
Bekannte Arten von Darlehen sind das Tilgungsdarlehen, Fälligkeitsdarlehen und Annuitätendarlehen.

Je nachdem, welche Vereinbarung Darlehensgeber und Darlehensnehmer über die Rückzahlung getroffen haben, handelt es sich um ein

Das Tilgungsdarlehen wird auch als Abzahlungsdarlehen bezeichnet. Bei dieser Form des Darlehns wird ein fester über die vereinbarte Laufzeit gleichbleibender Betrag vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zurückbezahlt. Hinzu kommen Zinszahlungen, die wegen des kleiner werdenden Restschuldbetrages zum Laufzeitende hin geringer werden.

Das Fälligkeitsdarlehen wird auch als endfälliges Darlehen oder als Festdarlehen bezeichnet. Hierbei werden über die gesamte Laufzeit nur Zinsen auf den geliehenen Betrag bezahlt. Die Tilgung des Darlehns erfolgt zum Ende der Laufzeit in einer Summe. Diese Tilgungsart wird als endfällige Tilgung bezeichnet.

Die Rückzahlung eines Annuitätendarlehens erfolgt mit über die gesamte Laufzeit gleichbleibenden Raten. Die Raten setzen sich aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil zusammen. Der Zinsanteil ist zu Beginn der Rückzahlung hoch und der Tilgungsanteil niedrig. Das Verhältnis ändert sich über die gesamte Laufzeit, der Zinsanteil wird geringer und der Tilgungsanteil höher.

Zum Weiterlesen: Was macht ein Baudarlehen aus?