Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), auch als Europäische Datenschutz-Grundverordnung bezeichnet, definiert einheitliche Richtlinien zum Datenschutz innerhalb der EU. Die Verordnung ist besonders für Unternehmen die über eine Website, Social Networks oder per Mail im Netz erreichbar sind essentiell, betrifft allerdings auch den Offline-Datenschutz.
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Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung hat die EU zum 25. Mai 2018 eine einheitliche Datenschutzregelung der 28 Mitgliedsstaaten in Kraft gesetzt. Trotz dass der neue Gesetzesentwurf 2 Jahre lang angekündigt wurde, haben die meisten Unternehmen sich erst zu Beginn des Jahres 2018 damit beschäftigt, wodurch es noch immer zu Verwirrungen kommt, welche Datenschutzbelange überarbeitet werden müssen und wo die alte Gesetzesgebung auf Bundesebene noch greift.
Das Gesetzesvorhaben DSGVO ist in der EU-Geschichte einmalig. Die Regeln müssen nicht nur in jedem der 28 Mitgliedsländer eingeführt und durchgesetzt werden, sie können auch in jedem Unterzeichnerstaat bei Verstößen verfolgt werden. Unternehmen, die über EU-Grenzen hinweg handeln und agieren stehen dabei besonders im Fokus der Kontrollen.
Die Datenschutz-Grundverordnung setzt da an, wo deutsches Recht bisher versagte, nämlich bei der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten im Internet. Vor 2018 war es praktisch unmöglich, eine Datenerhebung in Spanien von Deutschland aus anzumahnen. Wollte also ein Datensammler von irgendwo innerhalb der EU Daten eines deutschen Bürgers erheben und lag kein lokales Gesetz dagegen vor, konnte er die fehlende Zusammenarbeit ausnutzen. Die Regeln betreffen die Datenhaltung in Unternehmen, im Internet, auf Servern im Ausland und in gedruckter Form.
Viele der in der DSGVO europaweit festgeschriebenen Gesetze galten in Deutschland zuvor bereits über das Bundesdatenschutzgesetz und wurden lediglich verbindlich für alle Staaten vereinheitlicht oder an neue Technik angepasst.
Kritiker der neuen Datenschutz-Grundverordnung haben Ängste geäußert, dass der Betrieb von Websites, Blogs, Social Media Präsenzen und vielem mehr nach den neuen Standards für Einzelunternehmen und Privatpersonen nahezu rechtlich unmöglich würde. Zudem würde die Regelung Abmahnanwälten, welche zwei Jahre lang Zeit hatten, sich auf das neue Gesetz vorzubereiten, Tür und Tor öffnen. Viele Websites schlossen vorerst ihre Inhalte für Besucher, um ihren Datenschutz zu überarbeiten.