Um personenbezogene Daten vor Missbrauch durch Dritte oder unbefugter Weitergabe zu schützen, gelten in Deutschland verschiedene Regeln zum Datenschutz. Der Schutz der Daten ist gesetzlich vorgeschrieben und je nach Rahmen für Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen verbindlich.
Was ändert sich mit der EU-Datenschutzverordnung? Im Billomat Magazin erfährst Du es.
Bereits 1977 trat in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Darin festgehalten waren zahlreiche Regelungen, wie die öffentliche Bundesverwaltung mit Daten der deutschen Bürger umzugehen hatte. Für die meisten Branchen und Unternehmen war jedoch das erste größere Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Datenschutz ausschlaggebend. Es wurde nach 1983 als „Volkszählungsurteil“ bekannt und definierte eine informationelle Selbstbestimmung. Durch diese Regelung waren Bürger nicht mehr gezwungen, private Daten an Behörden zu übermitteln. Die Selbstbestimmung nach GG Artikel 2 wurde rechtlich also um den Faktor Daten ergänzt.
Für Unternehmer sollte der Schutz der Daten bereits von Grund auf eine wichtige Rolle spielen. Die Daten seiner Kunden sind so zu verwahren, dass Dritte und Unbefugte innerhalb des Betriebes keine Einsicht haben. Nur wenn Kunden ihre Daten in guten Händen wissen, teilen sie diese gern mit Unternehmen, die zum Zwecke von Verträgen, Verkäufen und Abonnements häufig umfangreiche Daten wie mehrere Telefonnummern, Geburtsdaten, Anschrift und Lieferanschriften und vieles mehr erfassen.
Auch hier gilt natürlich der Grundsatz der Freiwilligkeit. Kunden können ihre Einwilligung zum Nutzen der Daten stets widerrufen und müssen der Verwendung nach geltendem Recht eindeutig zustimmen. Nach §35 BDSG haben auch Kunden ein Recht auf Löschung, wenn Verträge nicht mehr bestehen. Fristen müssen jedoch aktuell gesondert vereinbart werden.
Im Jahr 2018 sorgte die neue DSGVO für Aufsehen, weil sie einige bisher gültige Regeln rund um den Datenschutz im Netz neu ordnete oder beschloss. Wo bereits seit einiger Zeit Kunden der Verwendung ihrer Nutzerdaten über Cookies und Plugins zustimmen mussten, sind nun zahlreiche neue Regeln hinzugekommen, die Einsichtnahmen auf gespeicherte Daten, Auskünfte, Löschung und Zustimmungen neu regeln.
Die DSGVO wurde entworfen, um ein EU-weites Datenschutzabkommen auf den Weg zu bringen und dient in letzter Instanz vor allem dem Schutz der Privatsphäre, die durch Onlineaktivitäten mit wenigen Klicks gestört werden kann.