Datenschutzrecht

Über die verschiedenen Gesetzesbücher rund um den Datenschutz aller natürlichen Personen in Deutschland definiert sich das Datenschutzrecht. Unter diesem Begriff werden einerseits die juristische Fachrichtung, andererseits auch die Regeln betreffs der Daten zusammengefasst. Die Grundfeiler des Datenschutzrechtes bilden die DSGVO und das .

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Wie ist das Datenschutzrecht in Deutschland?

Der Datenschutz in Deutschland wird seit 1977 beständig ausgebaut und aktualisiert. Die jeweils aktuelle Fassung der Regelungen finden sich im Bundesdatenschutzgesetz, BDSG, das technischen und gesellschaftlichen Änderungen unterliegt. So musste sich das Datenschutzrecht seit den 90er-Jahren vor allen Dingen an die Neuerungen der digitalen Datenhaltung und globalen Vernetzung anpassen.

Damit ist das BDSG eines der flexibleren Gesetze, in dessen Rahmen immer wieder wegweisende Rechtsprechungen verabschiedet werden, die als Präzedenzfälle gehandelt werden. Unternehmen sollten über ihre Rechtsabteilung stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung gehalten werden, da gerade hier empfindlich hohe Strafen drohen.

Hintergründe zur Rechtsanwendung

Das Datenschutzrecht orientiert sich am Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung. Demnach können personenbezogene Daten natürlicher Personen nur dann erfasst werden, wenn die Person der Erfassung zustimmt und nur in einem exakt definierten Rahmen verwendet werden. Diese Regulierung wirkt vor allem Adresshandel, Identitätsdiebstahl, aber auch dem Eindringen in den Privatbereich entgegen.

Die rechtlichen Bestimmungen gelten für alle Bereiche, in denen Daten zur Anwendung kommen. Wer einen Vertrag aufsetzt, Kontakt aufnimmt, oder über ein Formular Daten erfasst, hat rechtlich Sorge dafür zu tragen, dass diese Daten geschützt werden. Der Schutz gilt nicht nur vor externen Beobachtern, sondern auch intern. So dürfen nur solche Mitarbeiter in einem Unternehmen Zugriff auf Basisdaten eines Kunden haben, die ihn beraten oder mit ihm verhandeln.

Einige Daten sind stets in der Erfassung und Verwendung tabu. Darunter fallen Beziehungskonstellationen, sexuelle Vorlieben und in den meisten Branchen medizinische Daten. Daten, die nach Datenschutzrecht nie Verwendung finden dürfen, aber einmal erfasst wurden, können über eine Auskunftssperre blockiert oder komplett gelöscht werden.

DSGVO und Datenschutz im Netz

Die DSGVO wurde 2018 eingeführt, um den Datenschutz im Internet zu erhöhen und vereinheitlichen. Unternehmen stehen seit dem 25.5.2018 in der Pflicht, die Maßgaben der DSGVO europaweit umzusetzen und einzuhalten. Die Regelung stößt vor allem im globalen Handel und der grenzübergreifenden Kommunikation von Medieninhalten auf heftige Kritik.