Dauerauftrag

Ein Dauerauftrag kann einer Bank oder Sparkasse erteilt werden, mit der Maßgabe, regelmäßig an einem bestimmten Termin, zum Beispiel dem 1. oder 15. eines Monats einen bestimmten Geldbetrag an einen bestimmten Empfänger zu zahlen. Der Empfänger kann eine dritte Person oder der Zahlungsleistende selbst sein. Die Bank tätigt die Überweisung des Geldbetrages automatisch zum festgelegten Termin vom Konto des Auftraggebers auf das Konto des Zahlungsempfängers. Mit der Durchführung eines Dauerauftrages muss die Bank oder Sparkasse explizit beauftragt werden. Die Auftragserteilung kann heute entweder in der Filiale der Bank oder über die Webseite online erfolgen.

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Einführung des Dauerauftrages durch das Postscheckamt Hamburg

Die Möglichkeit, einen Dauerauftrag zu erteilen, gibt es erst seit 1961. Eingeführt wurde der Dauerauftrag in diesem Jahr erstmals durch das Postscheckamt in Hamburg und wurde in der Folgezeit relativ schnell von allen 13 damals in Deutschland existierenden Postscheckämtern übernommen. Wegen der zunehmenden Verbreitung wurden 1963 erstmals Richtlinien für die Ausführung erlassen.

Was sind die Vorteile eines Dauerauftrages?

Dauerauftrag

Ein Dauerauftrag wird üblicherweise zu rechtzeitigen Erfüllung wiederkehrender und gleichbleibender Zahlungsverpflichtungen genutzt. Insbesondere für die Leistung von

  • Mietzahlungen
  • Versicherungsbeiträgen
  • Unterhaltszahlungen oder
  • Beiträgen für Vereine und Verbände

bietet der Dauerauftrag für den Zahlungspflichtigen den Vorteil, dass die Zahlungen, ohne eine weitere Weisung an die Bank, termingerecht erfolgen. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass das Konto eine ausreichende Deckung, entweder als Guthaben oder in Form einer Kreditlinie aufweist. Ist dies nicht der Fall, wird die Überweisung von der Bank nicht ausgeführt.

Dauerauftrag: Rechtliche Grundlagen

Ein sogenannter Zahlungsdiensterahmenvertrag nach § 675f Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Voraussetzung für einen Dauerauftrag. Mit diesem Vertrag erteilt der Zahlungspflichtige seiner Bank eine einmalige Weisung. Mit der Weisung erhält die Bank den Auftrag, bis auf Widerruf zu bestimmten Terminen einen gleichbleibenden Geldbetrag zu Lasten seines eigenen Kontos auf ein bestimmtes Konto des Zahlungsempfängers zu überweisen. Jeder Zahlungsvorgang, der im Rahmen eines Dauerauftrages ausgeführt wird, wird dabei als ein eigenständiger Zahlungsauftrag angesehen.

Änderungen des Dauerauftrages bezüglich Zahlbetrag, Ausführungszeitpunkt oder Konten können jederzeit vorgenommen werden. Eine Kündigung des Dauerauftrages ist bis spätestens einen Werktag vor dem nächsten Ausführungstermin möglich.

Eine Sonderform des Dauerauftrages ist der sogenannte Abschöpfungsauftrag. Bei dieser Form des Dauerauftrages wird der einen bestimmten Sockelbetrag übersteigende Geldbetrag zum Beispiel zu Monatsende vom Girokonto abgebucht und zum Beispiel auf einem Sparkonto gutgeschrieben.

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