Depot

Ein Depot dient der Aufbewahrung von Wertgegenständen. In der Regel handelt es sich dabei um Wertpapiere in Form von Aktien, Staatsanleihen oder festverzinslichen Wertpapieren. Bei einem Wertpapierdepot handelt es sich um ein Konto bei einer Bank, über das Wertpapiergeschäfte abgewickelt werden. Für die Verwaltung des Depots durch die Bank und die Abwicklung der Wertpapiergeschäfte wie Kauf und Verkauf oder die Übertragung von Wertpapieren werden von den Banken Gebühren erhoben. Die gesetzliche Grundlage für die Anschaffung und Verwahrung von Wertpapieren sowie den Umgang mit Wertpapierdepots ist das Depotgesetz (DepotG) in der Fassung vom 11.01.1995.

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Was sind offene und geschlossene Depots?

Bei Depots für die Wertpapierverwahrung wird zwischen

  • offenen Depots und
  • geschlossenen Depots

unterschieden. Bei offenen Depots ist der depotführenden Bank bekannt, welche Wertgegenstände oder Wertpapiere im Depot hinterlegt sind. Bei offenen Depots übernimmt die Bank in aller Regel die Verwaltung des Depots. Bei einem geschlossenen Depot ist der Bank nicht bekannt, welche Wertgegenstände oder Wertpapiere hinterlegt wurden. Geschlossene Depots dienen daher nur der Aufbewahrung von Wertgegenständen, eine Verwaltung durch die Bank erfolgt nicht.

Depotarten für die Verwahrung von Wertpapieren

Wertpapiere können in zwei unterschiedlichen Arten von Depots verwahrt werden. Hierbei wird unterschieden in

  • Sammeldepot
  • Streifbanddepot

In einem Sammeldepot, der sogenannten Sammel- oder Girosammelverwahrung, werden Wettpapiere der gleichen Art und Gattung, die jedoch von verschiedenen Hinterlegern stammen können, gemeinsam in einem Depot verwahrt. Eine Trennung und Zuordnung der Wertpapiere nach Hinterleger erfolgt bei der Sammelverwahrung nicht. Derjenige, der Wertpapiere in einem Sammeldepot hinterlegt, wird bei dieser Depotart, entsprechend seinem hinterlegten Anteil, Miteigentümer am Gesamtbestand der Wertpapiere im Depot. Die meistgenutzte Form der Wertpapierverwahrung ist das Girosammeldepot, bei dem die Wertpapiere an eine Wertpapiersammelbank zur Hinterlegung in einem Depot weitergeleitet werden. Der Bankkunde erhält bei der Girosammelverwahrung eine Gutschrift für die von ihm hinterlegten und von seiner Bank an die Wertpapiersammelbank weitergeleiteten Wertpapiere.

Bei einem Streifbanddepot, der sogenannten Sonderverwahrung, erfolgt die Hinterlegung der Wertpapiere mit einer äußerlich erkennbaren Bezeichnung, dem Streifband. Durch das Streifband ist erkennbar, wer der Hinterleger der Wertpapiere ist und welche Anzahl Wertpapiere hinterlegt wurde. Die Verwahrung der Wertpapiere erfolgt dadurch gesondert von den Beständen anderer Hinterleger. Anders als bei der Girosammelverwahrung behält der Hinterleger bei der Sonderverwahrung das Eigentum an den von ihm erworbenen Wertpapieren und kann jederzeit deren Herausgabe verlangen. Streifbanddepots werden heute jedoch nur noch selten genutzt. Der überwiegende Teil der Wertpapierverwahrung erfolgt in Sammeldepots.

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