Disagio

Disagio ist der italienische Begriff für Abgeld, der den Unterschied zwischen Nennwert und tatsächlichem Wert bei Wertpapieren und Krediten benennt. Abgeld bedeutet, dass es auf einen bestimmten Bezugswert einen Abschlag gibt. Bei einer Anleihe kaufen Investoren zum Beispiel zu einem Nennwert von 1.000 Euro, erhalten aber nur eine Anleihe im Wert von 980 Euro. Das Disagio beträgt in diesem Fall 2 %. Das Gegenteil stellt das Agio als Aufschlag dar. Sparer beziehen eine Anleihe für den Nennwert von 1.000 Euro, zahlen jedoch 1.020 Euro. Das Agio liegt ebenfalls bei 2 %.

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Was ist die Funktion des Abgelds an den Finanzmärkten?

Bei Wertpapieren wie Anleihen fungiert das Disagio als Gebühr. Die verantwortlichen Stellen, die ein Wertpapier ausgeben, finanzieren mit diesem Differenzbetrag unter anderem ihre Verwaltungskosten. Speziell im Devisenhandel sind Ab- oder Aufgelder weit verbreitet, so lässt sich je nach Perspektive der Unterschied zwischen Geld- und Briefkurs bezeichnen. Hinsichtlich des Wertpapierhandels ist das Abgeld eher eine Ausnahme. Gewöhnlich verlangen Fondsgesellschaften, Banken und andere Dienstleister ein Agio oder finanzieren sich über anderweitige Gebühren wie Verkaufsprovisionen und Depotgebühren.

Disagio bei Krediten

Auch bei Darlehen kann ein Abgeld zum Einsatz kommen, wie bei Wertpapieren ist es aber eine Seltenheit. Abgeld heißt in diesem Zusammenhang, dass der tatsächlich ausbezahlte Kreditbetrag unter der vereinbarten Darlehenssumme liegt. Beide Parteien schließen zum Beispiel einen Kredit über 5.000 Euro ab, der Kreditgeber überweist 4.900 Euro. Anschließend tilgt der Kreditnehmer 5.000 Euro und zahlt auf diese Summe Zinsen. Die Differenz ist eine Art Abschlussgebühr. Bei Verbraucherkrediten hat der Gesetzgeber in Deutschland derartige Gebühren verboten, sodass Abgelder keine Rolle spielen. Darüber hinaus lassen sie sich frei verhandeln, unter anderem bei Unternehmenskrediten.