Die Diskontierung wird verwendet, um bei einem gegebenen Endkapital oder einer zukünftigen Zahlung unter Berücksichtigung eines sogenannten Diskontierungsfaktors den Wert dieses Kapitals oder dieser Zahlung zu einem früheren Zeitpunkt zu ermitteln. Der berechnete Wert wird, da es sich meist um den Wert zum gegenwärtigen Zeitpunkt handelt, als Gegenwartswert bezeichnet. Die allgemeine Bezeichnung ist Barwert. Die Diskontierung ermöglicht den Vergleich des Wertes von Zahlungen zu verschiedenen Zeitpunkten, die in der Zukunft oder Vergangenheit liegen können. Eine andere Bezeichnung für Diskontierung ist Abzinsung, da es sich um eine Art der Zinseszinsrechnung handelt.
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Unternehmen sind laut § 253 Abs. 2 S. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) dazu verpflichtet, für ihre Rückstellungen in der Handelsbilanz, deren Restlaufzeit beispielsweise bei Pensionsrückstellungen mehr als ein Jahr beträgt, eine Abzinsung vorzunehmen. Wie weit die Laufzeit über ein Jahr hinausgeht, spielt dabei keine Rolle. Rückstellungen deren Restlaufzeit weniger als ein Jahr beträgt, müssen dagegen nicht abgezinst werden. In der Bilanz muss der Ausweis von Rückstellungen gemäß den Vorschriften in§ 253 Abs. 1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag vorgenommen werden. Die Diskontierungsformel lautet:
K0 = Kn × 1 / (1 + i) x n
K0 ist in dieser Formel der Gegenwartswert einer zukünftigen Zahlung. Kn entspricht dem Wert nach n Perioden, beispielsweise nach 10 Jahren. 1 / (1 + i) x n ist der Diskontierungsfaktor und i der Zinssatz.
Sogenannte Diskontgeschäfte sind wichtige Einnahmequellen für Banken. Bei einem Diskontgeschäft oder Diskontkredit kauft eine Bank noch nicht fällige Wechsel. Dies Diskontierung erfolgt, indem die Zinsen, die die Bank bis zum Fälligkeitsdatum verdienen möchte, vom Wechselbetrag abgezogen werden.
Zum Beispiel, wenn ein Bauunternehmen eine LKW-Ladung Ziegelsteine im Wert von 10.500 Euro bestellt, kann er mit dem Hersteller vereinbaren, dass die Steine nicht sofort, sondern erst in 3 Monaten bezahlt werden sollen. Fall sich der Hersteller mit diesem Zahlungsziel einverstanden erklärt, kann er vom Bauunternehmen die Ausstellung eines Wechsels in Höhe des Kaufpreises verlangen. Diesen Wechsel kann der Hersteller an seine Bank verkaufen und erhält sofort wieder liquide Mittel. Die Bank möchte an diesem Wechsel 500 Euro verdienen. Sie bezahlt dem Hersteller daher nur 10.000 Euro aus. Wenn der Kaufpreis fällig wird, muss der Bauunternehmer den vollen Rechnungsbetrag in Höhe von 10.500 Euro an die Bank bezahlen, da durch den Verkauf des Wechsels Rechte an die Bank übergegangen sind.
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