Die Due Diligence bezeichnet eine Prüfung eines Verkaufsobjektes, einer internen Operation oder eines Unternehmens, welches einen Börsengang plant. Die sorgfältige Prüfung wird durch Käufer und Verkäufer vereinbart und in Auftrag gegeben und durch externe Prüfer durchgeführt.
Wortwörtlich bedeutet Due Diligence so viel wie „gebotene Sorgfalt“ und meint wirtschaftlich die Bewertung von Risiken vor einem Kauf.
Die Due Diligence (DD) entstammt dem US-amerikanischen Kapitalmarkt. 1933 wurde sie dort als Instrument für Sicherheiten im Wertpapierhandel in den Securities Act aufgenommen. Heute wird der Begriff im weitesten Sinne auch für die Prüfung eines Anlage- oder Kaufobjektes bzw. einer geschäftlichen Transaktion verwendet. Käufer und Verkäufer gleichermaßen schützen sich dadurch vor Risiken, die durch die Veräußerung und Transaktion entstehen.
Man unterscheidet zahlreiche Formen der Due Diligence:
Due Diligence wird nicht nur im großen Maßstab betrieben, um ganze Unternehmen vor Risiken zu schützen, sondern kann auch für innerbetriebliche Zwecke genutzt werden. Kleine Faktoren innerhalb der Unternehmensstruktur, Produkte, aber auch rechtliche Risiken oder der Mitarbeiterstamm können so auf Zuverlässigkeit und Machbarkeit geprüft werden.
Folgende Faktoren erlauben eine realistische Bewertung eines Unternehmens:
Der aus dem Wertpapierbereich stammende Begriff hat an der Börse noch immer einen wichtigen Stellenwert. Möchte ein Unternehmen in Deutschland an die Börse gehen, muss es nach § 3 WpPH einen Wertpapierprospekt erstellen lassen. Über dieses Dokument können sich zukünftige Anleger informieren, weswegen die Angaben in dem Prospekt als verbindlich gelten.
Das Unternehmen selbst, Emissionsbegleiter wie Banken, aber auch Anleger haften für die Schäden aus falschen Angaben. Darum wird die Due Diligence Prüfung angesetzt, um die korrekten Angaben für den Wertpapierprospekt zu ermitteln.
In einigen Ländern sind die Bedingungen hinsichtlich des Börsenganges deutlich strenger als in Deutschland. Großbritannien fordert drei unabhängige Berichte, in Deutschland ist der Umfang nicht gesetzlich festgeschrieben.
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