Durchführungsgesellschaft

Gesellschaften, die für die Erfüllung einer bestimmten Aufgabe gegründet werden, werden als Durchführungsgesellschaft bezeichnet. Diese Aufgaben können nicht hoheitliche Aufgaben sein, wie sie beispielsweise von öffentlichen Körperschaften oder Regierungsbehörden erfüllt werden müssen. Projekte der Entwicklungszusammenarbeit werden zum Beispiel häufig vom zuständigen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) in Berlin an Durchführungsgesellschaften übertragen. In den meisten Fällen werden Durchführungsgesellschaften für die Durchführung von Veranstaltungen oder von Messen gegründet. Durchführungsgesellschaften sind häufig Tochtergesellschaften der Messegesellschaften. Wenn der Aufgabenbereich einer Durchführungsgesellschaft eng umgrenzt ist, zählt sie zu den Zweckgesellschaften.

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Welche Aufgaben hat eine Durchführungsgesellschaft?

Eine Durchführungsgesellschaft ist ein spezialisiertes Unternehmen, dass die technische Abwicklung und die organisatorische Abwicklung einschließlich aller Managementleistungen für Messeteilnehmer oder den Träger der Messe übernimmt. Diese Gesellschaft übernimmt, wenn sie zum Zweck der Durchführung einer einmaligen oder Dauerausstellung von einem öffentlichen Träger gegründet wurde, in der Regel die Aufstellung eines Finanzierungsplanes. Der Finanzierungsplan ist in einen Investitionshaushalt und einen Durchführungshaushalt aufgegliedert ist. Der Investitionshaushalt beinhaltet die Kosten für die Planung und die Ausführung von dauerhaften Einrichtungen und Anlagen auf der Ausstellung. Die Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung für eine Veranstaltung und die Durchführung der Veranstaltung selbst stehen, werden im Durchführungshaushalt aufgeführt. Bei einem öffentliche Träger werden die Kosten der Veranstaltung beispielsweise von der durchführenden Stadt getragen. Die Kosten für die Durchführung müssen dann in der Regel durch Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Werbeeinnahmen und gegebenenfalls Sponsorengeldern finanziert werden.

Durchführungsgesellschaft

Rechtsformen und Dauer von Durchführungsgesellschaften

Die Durchführungsgesellschaft ist keine eigenständige im deutschen Gesellschaftsrecht definierte Rechtsform. Die Bezeichnung bezieht sich auf den Gesellschaftszweck und nicht auf die Rechtsform. In der Regel werden Durchführungsgesellschaften als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt. Die meisten dieser Gesellschaften werden, anders als Zweckgesellschaften, auf Dauer gegründet. Ausnahmen sind Durchführungsgesellschaften, die für einmalige Messen und Ausstellungen wie eine Landesgartenschau gegründet und nach dem Ende der Messe wieder aufgelöst werden.

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