Unter E-Payment versteht man die Gesamtheit der angebotenen Zahlungsmethoden im e-commerce.
Händler, welche ihre Waren und Dienstleistungen online anbieten, kommen längst nicht mehr um die verschiedenen Angebote herum. Kunden, die online einkaufen, erwarten eine Zahlungsmöglichkeit mit wenigen Klicks, statt klassischer Überweisung nach Rechnungserhalt oder im Voraus. In Deutschland dominiert dabei die Bezahlungsabwicklung über den Anbieter PayPal.
Im Billomat Magazin schreiben wir über das Verbuchen von Paypal-Zahlungen in der Buchhaltung.
Der ausdrückliche Vorteil der Onlinezahlungsmethoden, die über Drittanbieter abgewickelt werden, ist die Schnelligkeit des Vorgangs.
Dieser beschleunigte Prozess des Bestellens und Bezahlens, kommt allen Beteiligten zugute. Kunden können ihre Ware ohne umständliche Eingabe von privaten Zahlungsdetails abschließen und Händler empfangen die Zahlung (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zum Zahlungsziel) innerhalb von Minuten nach Kauf. Natürlich gibt es auch bei der Onlinezahlung noch „schwarze Schafe“ unter den Kunden, oder Händler, welche sich trotz sofortigen Zahlungseingangs Zeit lassen für den Versand der Ware. Im Großen und Ganzen jedoch hat die Onlinezahlung den Handel erleichtert. Bei Marktführer PayPal können Kunden sogar eine Schnellfunktion nutzen, bei der sie ihr Kennwort nicht bei jeder Buchung (Siehe hierzu den Lexikoneintrag zum Buchungssatz) neu eintragen, oder ihre Adresse erneuern müssen. Außerdem sind beide Seiten des Kaufvertrages bei PayPal ab 50 Euro Warenwert versichert und können ihre Buchung mit einem Klick widerrufen.
Nachteile ergeben sich dadurch, dass bei allen E-Payments, außer der Sofortüberweisung, der Sicherheitscheck wegfällt. Ob das Konto des Kunden gedeckt ist, fällt erst nach bis zu zwei Werktagen nach der Buchung auf. Neben dem Rückbuchungsaufwand der Bank müssen sich dann oft die Drittanbieter mit Mahnungen einschalten. Der Händler erhält sein Geld nicht, bis der Kunde es dem Anbieter erstattet hat. Auch Kunden, die sich wegen widerrechtlicher Buchungen beschweren, können ihr Geld nicht immer zurückrufen, wenn, etwa bei Vorauszahlungen, der Verkäufer vorgibt, sein Unternehmen bestehe nicht mehr.
Auch E-Payment unterliegen verschiedenen Regelungen. Für Buchungen außerhalb Deutschlands wird häufig eine Kreditkarte benötigt. Der Kunde muss diese dann seinem Benutzerkonto hinzufügen und die Nutzung autorisieren. Oft entsteht Händlern hierbei ein Schaden, da immer wieder Datenmissbrauch mit fremden Karten stattfindet. GiroPay, Sofortüberweisung und Bankeinzug dagegen buchen vom Girokonto des Kunden ab und benötigen fast immer ein TAN zur Bestätigung. Dadurch verringert sich das Missbrauchsrisiko, solange kein Unberechtigter über Zugriff auf die TAN-Liste oder das Mobiltelefon des Nutzers verfügt.
Trotz Nutzung der E-Payment-Option findet mit Klick auf den Kaufbutton stets ein Vertragsabschluss statt. Damit ist der Einzelhändler verpflichtet, dem Kunden eine Rechnung (Siehe hierzu auch den Lexikoneintrag zur Rechnungsvorlage) auszustellen und für viele Warengruppen Rücknahmekonditionen anzubieten.
Bei Ratenzahlung per Onlinebuchung können Unternehmen die gleichen Verifizierungsdokumente verlangen, wie sie für einen Bankenkredit benötigt werden.
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