Eine EDV Buchhaltung ist eine in Zahlen gefasste, zeitlich und sachlich lückenlose Aufzeichnung von Geschäftsvorgängen eines Unternehmens. Dabei werden klassische Buchungen simultan per Elektronischer Datenverarbeitungsanlage vorgenommen.
Viele Gründer scheuen die kommende Buchhaltung. Zu Unrecht, wie wir finden. Entscheidend für die Komplexität des Themas ist, ob du zur doppelten Buchführung oder Einnahmeüberschussrechnung verpflichtet bist. Mehr dazu liest du in unserem Billomat Magazin.
Als automatisierte Datenverarbeitung ist die EDV ein Gattungsbegriff. Er bezeichnet die Erfassung und Bereitstellung von Daten mit der Hilfe elektronischer Datenverarbeitungsanlage . Der große Vorteil dieser Datenverarbeitungsanlagen ist, dass innerhalb kurzer Zeit eingegebene Daten nicht nur erfasst und sortiert, sondern auch durch logische Bezüge miteinander verknüpft und nach konkreten Aspekten ausgewertet werden können. Während manuell ausgeführte Buchhaltung jede einzelne Buchung und Zuordnung mühsam per Hand ausführt, nutzt die EDV-Buchführung sämtliche Vorteile der elektronischen Datenverarbeitung. Hierzu benutzt sie Stamm- und Bewegungsdaten. Stammdaten bleiben über einen langen Zeitraum unverändert. Dazu gehören der Kontoplan und die Kontenbezeichnungen, die Gliederung der Bilanzen sowie der Gewinn- und Verlustrechnung. Da ein Unternehmen meist über lange Zeit mit Kunden und Lieferanten zusammenarbeitet, zählen auch die Kundenkonten, Kundenadressdaten und Kundennummern auf der einen und die Lieferantenkonten, Lieferantenadressdaten und Lieferantennummern auf der anderen Seite in die Stammdatei. Demgegenüber gibt es Daten, die sich bei Geschäftsvorfällen ändern. Diese Bewegungsdaten, wie etwa Buchungsdaten und -text, Buchungsbeleg, Belegnummer, Belegdatum, Soll- und Habenkonto gehören ebenfalls zur EDV Buchhaltung.
Das elektronische Erfassen und Verarbeiten von Buchungsvorgängen in einem Unternehmen hat viele Vorteile. So protokolliert das Buchhaltungsprogramm automatisch alle Geschäftsvorfälle. Auf Knopfdruck erstellt werden von allen Programmen darüber hinaus auch Fälligkeitslisten. Jederzeit problemlos möglich ist ein Ausdruck der Konten mit den aktuellen Kontenständen. Alle Programme sind in der Lage, die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV-Rechnung) automatisch zu erstellen. Außerdem erzeugen elektronische Buchhaltungsprogramme in kürzester Zeit die Umsatzsteuervoranmeldung, sie bieten umfangreiche und vielfältige Möglichkeiten, verschiedene Geschäftsvorfälle statistisch auszuwerten und vieles andere mehr.