Einkommen

Einkommen fungiert als Überbegriff und kann diverse Einkommensquellen bedeuten: Bei Angestellten ist meist von Gehalt oder Lohn die Rede, bei Selbstständigen dagegen von Gewinn. Darüber hinaus lassen sich mit Kapitalanlagen und Vermietungen Einkünfte erzielen, Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld oder Renten zählen ebenfalls zu den Einkünften. In der Regel handelt es sich um Geldleistungen, aber auch Sachleistungen können Einkommen darstellen.

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Einkommen: Welche Arten gibt es?

Einkommen

Volkswirtschaftlich lassen sich mehrere Typen an Einkommen differieren:

  • Arbeitseinkommen: Das können Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen oder aus einer selbstständigen Tätigkeit sein.
  • Kapitaleinkommen: Dieses beruht auf dem Ertrag aus Investitionen. Dazu gehören Zinsen aus Geldanlagen, Gewinne aus Aktiengeschäften sowie Dividendenzahlungen und vieles anderes.
  • Auch die Erträge aus Vermietungen und Verpachtung sind Kapitaleinkommen.
  • Transfereinkommen: Diese Kategorie bezieht sich auf alle staatliche Leistungen. Zudem fallen private Transferleistungen wie Schenkungen und Erbschaften unter diesen Begriff.

Besteuerung des Einkommens und Sozialabgaben

Steuern auf Einkommen sind die wichtigste Finanzierungsquelle der meisten Staaten. In fast allen Ländern basiert die Besteuerung auf dem Gedanken, Einkommensstarke finanziell stärker als andere zu belasten. Dieses Prinzip dient dem sozialen Ausgleich, Deutschland realisiert es bei der Einkommenssteuer mit einer progressiven Steuer. Der Steuersatz steigt mit der Höhe des Einkommens. Dieses Prinzip greift aber nur bei der Einkommenssteuer, die unter anderem sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Einzelunternehmen zahlen. Für die Einkünfte von Kapitalgesellschaften, für Kapitaleinkünfte, Erbschaften und weitere Einkommensquellen ruft der Staat andere Steuerarten auf, zum Teil einheitliche Steuersätze wie bei der Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte. Unterschiede existieren auch bei der Belastung mit Abgaben für die Sozialversicherungen. Die Abgabenlast konzentriert sich auf Arbeitseinkommen von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die prozentual erhobenen Beiträge fordert der Staat jeweils bis zu einer bestimmten Höchstgrenze. Auf andere Einkünfte wie Kapitaleinkommen gibt es keine Abgabenpflicht.