Mit Einkommensnachweisen belegen Bezieher jeglicher Einkünfte, dass sie über ein Einkommen verfügen. Solche Nachweise fordern alle Kreditgeber: Sie wollen damit die Wahrscheinlichkeit einschätzen, ob ein Vertragspartner finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Auch Vermieter bestehen in der Regel auf diesen Unterlagen. Zusätzlich sind Einkommensnachweise bei manchen Anträgen für staatliche Leistungen sowie gegenüber den Sozialversicherungen notwendig.
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Bonitätsprüfungen bestehen in vielen Fällen aus zwei Elementen, das gilt vor allem bei Kreditanfragen:
Die Höhe des Einkommens ist der eine Aspekt. Zum anderen fragt sich, wie zuverlässig Verbraucher ein Einkommen erhalten. Ein Beamter gilt aufgrund seiner Unkündbarkeit als besonders kreditwürdig. Anders sieht es bei einem Leiharbeiter oder einem Arbeitnehmer in der Probezeit aus. Bei sämtlichen Festangestellten genügt es häufig, die letzten zwei bis drei Gehaltsbescheinigungen als Einkommensnachweise einzureichen. Eventuell müssen sie einen Arbeitsvertrag hinzufügen, aus dem eine mögliche Befristung des Arbeitsplatzes hervorgeht.
Eine selbstständige Tätigkeit zeichnet sich durch ihr unsicheres Einkommen aus. Entsprechend müssen Selbstständige bei einer Bonitätsprüfung umfangreichere Einkommensnachweise als Angestellte und Beamte vorlegen. Gewöhnlich müssen sie die letzten zwei Steuerbescheide sowie die letzten zwei Jahresabschlüsse zur Verfügung stellen, teilweise auch eine aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung. Konkret hängt das von der Art der selbstständigen Existenz sowie der Höhe des gewünschten Darlehens ab.
Behörden und öffentlich-rechtliche Einrichtungen wie die gesetzlichen Krankenversicherungen bestehen ebenfalls oft auf Einkommensnachweisen. Freiwillig Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen beweisen mit diesen Nachweisen zum Beispiel, dass sie gewisse Einkommensgrenzen unterschritten und deshalb Anspruch auf einen ermäßigten Beitrag haben. In anderen Fällen bestätigen Arbeitgeber das jeweilige Gehalt direkt gegenüber einer Behörde, das trifft unter anderem bei einem Antrag auf das Elterngeld zu.
Das Gesetz schreibt nicht vor, welche Einkommensnachweise Gültigkeit haben können oder welche Form sie aufweisen müssen. Grundsätzlich können demnach viele Dokumente einen Beleg für vorhandenes Einkommen stellen. Einkommensnachweise gelten als eine Bestätigung vorhandener finanzieller Bonität und werden im Geschäftsalltag oftmals angefordert, um diese auf nicht offizielle Weise zu überprüfen. Behörden dahingegen überprüfen durch die Einkommensnachweise gesetzliche Ansprüche, Rechte und Pflichten von Betroffenen. In der Regel bestimmt die Instanz, die die Einkommensnachweise anfordert auch darüber, welche Dokumente sie als Belege anerkennt. Da die Vorlage der Nachweise Entscheidungen nach sich zieht, die wirtschaftliche oder behördliche Auswirkungen mit sich bringen, darf die Person, von der die Einkommensnachweise verlangt werden, diese nicht selbst erstellen. Vielmehr muss sie auf Dokumente zurückgreifen, die offiziellen Charakter haben und durch einen Dritten im Rahmen von Geschäftsvorgängen oder Behördenakten ausgestellt wurden. Die folgenden Dokumente erfüllen die Voraussetzungen, um als Einkommensnachweise Gültigkeit zu haben:
Einkommensnachweis | Beschreibung |
Gehaltsabrechnungen | Angestellte, Arbeiter und Beamte können ihr Einkommen durch die Vorlage von aktuellen Gehaltsabrechnungen nachweisen. Zwar legen Gehaltsabrechnungen nicht sämtliche Einnahmen offen. Doch in der Regel reichen sie zum Nachweis über die Bonität aus. |
Aktuelle Verdienstbescheinigung | Die Gehaltsabrechnung gibt zwar Auskunft über das regelmäßige Einkommen in der Vergangenheit. Um jedoch festzustellen, ob die Arbeitsstelle, auf die sich die Gehaltsabrechnung bezieht, noch besteht und ob aktuell ein Einkommen vorhanden ist, kann eine aktuelle Verdienstbescheinigung verlangt werden. |
Arbeitsvertrag | Neben der Gehaltsabrechnung und der aktuellen Verdienstbescheinigung gilt der Arbeitsvertrag als Bestätigung des Einkommens. Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag stellt die Instanz, die Einkommensnachweise anfordert sicher, dass die Angaben in der Gehaltsabrechnung oder der aktuellen Verdienstbescheinigung auch in Zukunft und langfristig Bestand haben. Ist der Arbeitsvertrag hingegen befristet, können weitere Einkommensnachweise erforderlich werden, die über das regelmäßige aktuelle Gehalt hinausgehen. |
Rentenbescheid | Rentner weisen ihr Einkommen über den aktuellen Rentenbescheid nach. Dieser gibt zuverlässig Auskunft über die regelmäßigen Einnahmen, die dem Betroffenen zufließen. |
Bankbelege | In vielen Fällen ist die Vorlage von aktuellen Kontoauszügen ausreichend, um Auskunft über die finanziellen Verhältnisse zu geben. Da jedoch die Kontoauszüge von Privatgirokonten auch Zahlungsbewegungen abbilden, die privater Natur sind, kann das Verlangen von Bankbelegen datenschutzrechtlich problematisch sein. |
Jahresabschlüsse und Bilanzen | Um Auskunft über die finanziellen Verhältnisse von Gewerbetreibenden und Selbstständigen zu geben, können Jahresabschlüsse und Bilanzen als Einkommensnachweise dienen. Diese bilden in umfangreicher Form Einnahmen und Ausgaben von Unternehmen ab und liefern einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Betriebs und den Gewinn, den der betroffene Betrieb im vergangenen Kalenderjahr erwirtschaftet hat. |
Einnahmenüberschussrechnung EÜR | Einzelunternehmer, Kleingewerbetreibende und Freiberufler erstellen alternativ zum Jahresabschluss eine Einnahmenüberschussrechnung. Diese lässt ähnlich wie der Jahresabschluss mit Bilanz Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmers zu. |
Betriebswirtschaftliche Auswertung BWA | Ähnlich wie Jahresabschluss und Einnahmenüberschussrechnung liefert die betriebswirtschaftliche Auswertung die Zahlen, die die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens darstellen und somit Rückschlüsse auf den Inhaber ermöglichen. Anders als Jahresabschluss und EÜR, die nur das vergangene Wirtschaftsjahr abbilden, gibt die BWA auch Auskunft über aktuelle Abrechnungszeiträume. |
Steuerbescheide | Unternehmer und Freiberufler können auch ihre Steuerbescheide als Einkommensnachweise vorlegen. Zwar beziehen sich aktuelle Steuerbescheide auf Abrechnungszeiträume im vorangehenden Jahr. Doch sie haben offiziellen Charakter und spiegeln das tatsächliche Einkommen des Betroffenen wieder. |
Belege über Vermietung, Verpachtung und Kapitalerträge | Wer neben seinem Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit weitere Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalerträgen erzielt, kann auch die Belege hierüber als Einkommensnachweise vorlegen. Diese Nebeneinkünfte können durch Miet- und Pachtverträge, Kontoauszüge oder Steuerbescheide über gezahlte Kapitalertragsteuer nachgewiesen werden. |
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