Die Einkommensteuererklärung ist die umfassendste Steuererklärung, die fast alle Arbeitnehmer und Selbstständige in Deutschland trifft. Die Abgabe erfolgt eigenständig oder unter Mithilfe eines Steuerberaters.
Bei der Einkommenssteuererklärung kann man viel falsch machen: Im Billomat Magazin verraten wir Dir, welche 5 Fehler Du vermeiden solltest.
Die Einkommensteuererklärung ist ein amtlich vorgegebenes Dokument, in dem Steuerpflichtige ihre Angaben über ihr Einkommen innerhalb eines festgelegten Abrechnungszeitraums anzeigen. Adressat der Einkommensteuererklärung ist das für den Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt. Für die Einkommensteuererklärung ist ein amtliches Formular zu verwenden, das die Finanzverwaltung bereit stellt. Das Formular ist elektronisch auszufüllen und an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Für die elektronische Übermittlung stellen die Finanzverwaltungen der Länder die Onlineplattform ELSTER bereit.
Die Einkommensteuer ist ein Erbe Ostpreußens und wurde in ihrer heutigen Form zuerst ab 1811 ebendort erhoben. Als Modell diente die britische Income tax. Heute decken die Einnahmen aus der Einkommensteuer rund ein Drittel der bundesweiten Steuereinnahmen ab und schmälern den Gewinn aus der Entlohnung nahezu aller Arbeitnehmer. Im Jahr 2020 liegt der Grundfreibetrag bei 9.408 Euro für Ledige und 18.816 Euro für Verheiratete. Alle Einnahmen darüber hinaus werden also besteuert. Lediglich Arbeitnehmer, die unter dem Existenzminimum verdienen, müssen keine Steuer auf ihr geringes Einkommen zahlen.
Die Einkommensteuererklärung wird über das ELSTER Steuersystem eingereicht, entweder direkt über die Website nach einem Login mit Hilfe von Zertifikat und Passwort, oder über eine zwischengeschaltete, lizenzierte Steuersoftware. Dabei müssen alle relevanten Vordrucke korrekt ausgefüllt werden. Neben dem Mantelbogen EST 1 A, 1 V oder 1 C stehen zahlreiche Anlagen zur Wahl. So müssen beispielsweise Selbstständige die Anlagen S und Einnahmen-Überschuss-Rechnung zwangsläufig mit einreichen, für Familien stehen die Anlagen K, Kind, AV, U und weitere zur Verfügung. Die Notwendigkeit der Anlagen ergibt sich aus den Einkommensarten und Absetzungen für das Steuerjahr.
Das Formular für die Einkommensteuererklärung besteht in einem Mantelbogen, der vier Seiten umfasst sowie aus verschiedenen Anlagen, die abhängig von der Art der Angaben die erforderlichen Daten für die Einkommensteuererklärung abfragen und aufnehmen. Im Mantelbogen der Steuererklärung sind allgemeine Angaben zur steuerpflichtigen Person mit Name, Adresse, Steuernummer sowie über die persönlichen Verhältnisse zu machen. Der Mantelbogen nimmt neben den Personendaten auch Angaben zu Abzügen auf, wie beispielsweise Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.
Die Einkommensteuererklärung trifft nach § 46 Abs 2 Satz 1 EStG nur solche Arbeitnehmer nicht, die ausschließlich Lohnsteuer zahlen. Allerdings sind diese bereits von der Befreiung ausgenommen wenn:
Verpflichtet zur Abgabe, ganz gleich ob obenstehende Punkte zutreffen, sind von Gesetzes wegen Gewerbetreibende, Selbstständige, Land- und Forstwirte, Vermieter, Bezieher von Kapitaleinkünften. Sie können zusätzlichen Steuerverpflichtungen unterliegen und beispielsweise Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung gesondert abgeben müssen. In diesem Fall werden die Steuerangaben von dem zuständigen Bearbeiter auch verglichen, um Steuerfragen aus der Welt zu räumen und Ungereimtheiten zu klären.
Seit dem Steuerjahr 2018 gilt für die Abgabe der Einkommensteuererklärung eine Frist bis zum 31. Juli des Kalenderjahres, das auf das Jahr des Abrechnungszeitraums folgt. Wer seine Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lässt, hat eine Abgabefrist bis zum letzten Tag des Februars im übernächsten Jahr des Abrechnungszeitraums. Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung können Steuerpflichtige eine Fristverlängerung beantragen, die beim zuständigen Finanzamt zu begründen ist. Wer die Abgabefrist versäumt, muss einen Verspätungszuschlag bezahlen.
Das Finanzamt legt aufgrund der Angaben, die Steuerpflichtige in der Einkommensteuererklärung machen, die zu bezahlende Einkommensteuer fest. Hierüber erhält der Steuerpflichtige einen Einkommensteuerbescheid von seinem Finanzamt, der den Steuerbetrag angibt, der zu entrichten ist. Nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids ist der Steuerbetrag fällig und innerhalb von vier Wochen zu begleichen. Steuerpflichtige, die ihre Einkommensteuer bis zum Ablauf der Zahlungsfrist nicht begleichen, müssen zusätzliche Säumniszuschläge bezahlen, die sich nach der Höhe der Steuerschuld richten.
Für unterschiedliche Arten an Einkünften stehen verschiedene Anlagen bereit, die für die Steuererklärung zu verwenden sind, wenn dort Angaben gemacht werden können. Neben den Anlagen zu Einkunftsarten stehen weitere Anlagen bereit, um Angaben über individuelle Besonderheiten, die für die Steuererklärung des Steuerpflichtigen von Bedeutung sind, aufzunehmen. Dazu gehören die folgenden Anlagen:
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