Eine Einlagensicherung wird durch Kreditinstitute abgeschlossen, um Kunden auch im Falle einer Insolvenz oder Kursverluste eine gewissen Entschädigung garantieren zu können. Geregelt werden Höhe und Rahmenbedingungen der Einlagensicherung im Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG). Im Jahr 2017 lag die Höchstgrenze des Betrages, den Bankkunden in jedem Fall ausgezahlt bekommen, europaweit bei 100.000 Euro pro Kunde und Bank.
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Kreditinstitute innerhalb der Europäischen Union müssen für ihre Kunden eine Absicherung anbieten für den Fall der Insolvenz. Das wurde ab 1985 schrittweise beschlossen. Seither hat sich der Betrag, der den Kunden auch in der Insolvenz ausgezahlt werden muss, schrittweise erhöht. Auch der Prozentsatz mit dem die Banken für das Guthaben einstehen müssen, wurde immer wieder verändert. Auch außerhalb der EU wurden ähnliche Regelungen getroffen, die erste Einlagensicherungwurde 1933 in den Vereinigten Staaten von Amerika vorgestellt.
Nur ein Teil der Einlagensicherungen ist gesetzlich garantiert, andere Ebenen der Absicherung werden in der Haftung der Banken und Bankengruppen entschieden. Auch die Eigenkapitalvorschriften, der Capital Requirements Regulation helfen dabei, Kunden im Fall eines Bankencrashs abzusichern. All diese Maßnahmen sollen vor allen Dingen davor absichern, dass Privat- und Firmenkunden durch Fehler in der Unternehmensführung der Banken mittellos dastehen.
Wer in Deutschland ein Kreditinstitut gründet, muss auf verschiedenen gesetzlichen Ebenen für seine Kunden Verantwortung übernehmen. Neben Geheimhaltungsvorschriften, Sicherheit der Kundendaten und Transaktionen und der Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur zählt dazu auch die Einlagensicherung. Sie wird nur zum Teil gesetzlich vorgeschrieben.
Auch über die Mindestforderungen hinaus können Banken freiwillige Einlagensicherungen aufnehmen und so für ihre Kunden einen höheren Sicherheitsservice bieten. In Deutschland geschieht dies durch Einlagensicherungsfonds. Sie sichern den Kunden ab, wenn der gesetzliche Rahmen nicht erfüllt werden kann und eine Großinsolvenz eintritt. Würde beispielsweise die Deutsche Bank insolvent gehen, würden ihre Fonds den Bankkunden bis zu 100.000 Euro, abhängig ihrer vorherigen Einlagen, zusichern.
Was geschieht, wenn eine Bank tatsächlich insolvent geht und der Rahmen nicht ausreicht, um zahlreiche Millionäre und Milliardäre auszuzahlen, deren gesamtes Vermögen auf die Konten und Wertpapiere der Bank verteilt war, zeigte der Crash der Grazer Bank für Handel und Industrie 1995. Viele der betroffenen Millionäre demonstrierten vor den Firmengebäuden, traten in einen Hungerstreik und klagten schließlich erfolgreich. Der Staat Österreich musste ihnen damals den Differenzwert erstatten, der ihnen vorher gesetzlich nicht zustand. Heute würde ein solcher Fall in der EU erneut verhandelt werden müssen. Auch darum werden Banken häufig lieber „gerettet“, als massive Ausgaben der Staaten zu riskieren.