Einnahmen und Ausgaben sind zwei Begriffe des kaufmännischen Rechnungswesens und bezeichnen den Zugang oder Abgang von betrieblichem Geldvermögen in Unternehmen. Dabei ist eine Abgrenzung zu den ebenfalls vielfach verwendeten Begriffspaaren „Einzahlungen und Auszahlungen“ sowie „Erträge und Aufwendungen“ notwendig. Die Rechnung von Einnahmen und Ausgaben trägt maßgeblich zum Gewinn bei.
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Das betriebliche Geldvermögen in Unternehmen umfasst den Bestand an Zahlungsmitteln (Kassenbestand, Sichtguthaben auf Bankkonten) und die Geldforderungen (Forderungen gegenüber Kunden und andere Ausleihungen, Guthaben auf nicht als Sichteinlagen dienenden Bankkonten, Bestände an Wertpapieren und andere Anlagen). Jede Erhöhung des Geldvermögens bedeutet dabei eine Einnahme, Verminderungen entsprechend Ausgaben in Form spezifischer Kosten. Durch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ergibt sich der zu versteuernde Gewinn eines Unternehmens. Aus dieser Definition lassen sich gleichzeitig Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den Begriffspaaren „Einzahlungen und Auszahlungen“ sowie „Aufwand und Erträge“ des betrieblichen Rechnungswesens sowie der klassischen Buchführung ableiten. Dies soll an folgenden Beispielen verdeutlicht werden:
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist eine vereinfachte Berechnung, die Unternehmen bei der Ermittlung ihrer Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben helfen soll und letztendlich auch den Gewinn des Unternehmens abbildet. Hierbei werden nur Einnahmen und Ausgaben erfasst, die im Kalenderjahr entweder bar oder über Bankkonten zugeflossen bzw. abgeflossen sind. Diese Berechnung, die dem Finanzamt bei der korrekten Besteuerung hilft, ist auch unter dem Begriff Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bekannt.
Etwas anders sehen die Begrifflichkeiten von Einnahmen und Ausgaben im Steuerrecht aus. Hier müssen Selbständige, die nicht zur Buchführung verpflichtet sind, ihre Einkünfte im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung deklarieren, die dem Finanzamt eine klare Übersicht über den zu versteuernden Gewinn ermöglicht. Die in diesem Kontext verwendeten steuerlichen Begriffe Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben beziehen sich aber ausschließlich auf Ein- und Auszahlungen.
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